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You can find the latest update of this user manual in the Internet under: Vous pouvez trouvez la dernière version de ce mode d'emploi dans l'Internet sous: Vd. puede encontrar la versión más reciente de este manual en el Internet bajo: www.omnitronic.com...
- sich die letzte Version der Anleitung im Internet herunter laden 1. EINFÜHRUNG Wir freuen uns, dass Sie sich für einen OMNITRONIC RLD-8 entschieden haben. Wenn Sie nachfolgende Hinweise beachten, sind wir sicher, dass Sie lange Zeit Freude an Ihrem Kauf haben werden.
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Das Gerät darf nicht in Betrieb genommen werden, nachdem es von einem kalten in einen warmen Raum gebracht wurde. Das dabei entstehende Kondenswasser kann unter Umständen Ihr Gerät zerstören. Lassen Sie das Gerät solange uneingeschaltet, bis es Zimmertemperatur erreicht hat! Bitte überprüfen Sie vor der ersten Inbetriebnahme, ob kein offensichtlicher Transportschaden vorliegt.
3. BESTIMMUNGSGEMÄßE VERWENDUNG Bei diesem Gerät handelt es sich um einen Stromverteiler, mit dem sich andere Geräte versorgen lassen. Dieses Produkt ist nur für den Anschluss an 230 V, 50 Hz Wechselspannung zugelassen und wurde aus- schließlich zur Verwendung in Innenräumen konzipiert. Dieses Gerät ist sowohl für den Mobilbetrieb als auch für Festinstallationen vorgesehen.
4. GERÄTEBESCHREIBUNG 4.1 Features Rackbeleuchtung und Stromverteiler in einem Beleuchtungseinheit mit 2 herausziehbaren, drehbaren Aluminiumröhren • Zwei 10 W Glühlampen sorgen für die nötige Beleuchtung • Separater An-/Ausschalter für Beleuchtungseinheit • Lampenhelligkeit über Drehregler dimmbar • Stromverteiler mit 8 Kaltgeräteeinbaubuchsen • Volt-Anzeige über LEDs • Rückstellbare 10 A Sicherung auf der Gerätevorderseite •...
1380 W (ohmsche Last). Bitte beachten Sie, dass der maximale Gesamtstrom von 10 A niemals überschritten werden darf! Schließen Sie das RLD-8 über das Netzkabel an das Netz an. 5.2 Anschluss ans Netz Schließen Sie das Gerät über den Netzstecker ans Netz an.
Die Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (BGV A2) sind einzuhalten. Prüfungen (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden ersten Inbetriebnahme nach einer Änderung oder Instandsetzung Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und 2.