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ASROCK H610M-H2/M.2 D5 Benutzerhandbuch Seite 40

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DRITTE BEGÜNSTIGTE. Intel ist ein vorgesehener Begünstigter der Endanwender-Lizenz-
vereinbarung und hat das Recht, all ihre Bedingungen durchzusetzen.
DURCH US-REGIERUNG EINGESCHRÄNKTE RECHTE. Die Software ist ein kommer-
zieller Artikel (gemäß Definition in 48 C.F.R. 2.101), der aus kommerzieller Computersoft-
ware und kommerzieller Computersoftware-Dokumentation (entsprechend den in 48 C.F.R.
12.212 verwendeten Begriffen) besteht und mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R 227.7202-1 bis
227.7202-4 übereinstimmt. Sie werden die Software nicht an die US-Regierung bereitstellen.
Vertragspartner oder Hersteller ist Intel Corporation, 2200 Mission College Blvd., Santa
Clara, CA 95054.
EXPORTGESETZE. Der Lizenznehmer stimmt zu, dass weder der Lizenznehmer noch
Tochtergesellschaften des Lizenznehmers die Software direkt oder indirekt an ein Land
exportieren oder reexportieren, bei dem das US-amerikanische Department of Commerce
oder eine andere Behörde oder Abteilung der US-Regierung oder der ausländischen Regie-
rung, von wo aus der Versand erfolgt, eine Exportlizenz oder andere staatliche Genehmigung
erfordert, ohne zuerst solche erforderliche Lizenz oder Genehmigung zu erhalten. Falls die
Software vom Lizenznehmer aus den Vereinigten Staaten exportiert oder von einem auslän-
dischen Ziel reexportiert wird, stellt der Lizenznehmer sicher, dass der Vertrieb und Export/
Reexport oder Import der Software alle Gesetze, Richtlinien, Anordnungen oder anderen
Beschränkungen der U.S. Export Administration Regulations und zutreffender ausländischer
Regierungen erfüllt.
GELTENDES RECHT. Diese Vereinbarung und jede Streitigkeit, die sich daraus oder in
Verbindung damit ergibt, unterliegen den Gesetzen der USA und Delaware, ungeachtet der
Prinzipien des Kollisionsrechts. Die Parteien dieser Vereinbarung schließen die Anwendung
des UN-Kaufrechts (1980) aus. Die staatlichen und bundesstaatlichen Gerichte mit Sitz in
Delaware, USA, haben die alleinige Zuständigkeit für jegliche Streitigkeiten, die sich aus
oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung ergeben. Die Parteien stimmen der persönli-
chen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand dieser Gerichte zu. Eine Partei, die vor den in
diesem Abschnitt identifizierten Gerichten ein Urteil gegen die andere Partei erwirkt, kann
dieses Urteil vor jedem Gericht vollstrecken, das für die Parteien zuständig ist.
Die spezifischen Rechte des Lizenznehmers können je nach Land variieren.

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