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Allgemeine Hinweise Zu Ihrer Sicherheit/Garantiebedingungen - FISCHER PEDELEC Betriebsanleitung

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Allgemeine Hinweise zu Ihrer Sicherheit/Garantiebedingungen

• Unter Spannung stehende Teile (z.B. Federelement im Rahmen oder Spanngurt am Gepäckträger)
müssen mit Vorsicht behandelt werden (Verletzungsgefahr)!
• Bei Austausch von Komponenten durch den Kunden dürfen nur Originalteile des Herstellers verwendet
werden (Nichtbeachtung führt zu Garantieverlust)
• Zur bestimmungsmäßigen Verwendung gehört auch die Einhaltung der vom Hersteller vorge-
schriebenen Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungs-Bedingungen.
• Bitte tragen Sie stets Schuhwerk, welches Ihnen einen angemessen Halt auf der Pedaltrittfläche,
insbesondere auch bei Nässe ermöglicht.
• Montieren Sie an Sattelstützen und vollgefederten Fahrrädern keinen Kindersitz und
keine Anhängekupplung. Dies kann zu Rahmenschäden, bis hin zum Bruch führen.
• Extremeinsätze (Sprünge etc.) sind mit diesem Modell keinesfalls zulässig!
Durch Unfall oder unsachgemäße Behandlung verbogene oder beschädigte Bauteile müssen wegen
Bruchgefahr sofort ersetzt werden.
Gewährleistung/Garantie
Garantiedauer
Die Gewährleistungspflicht innerhalb der EU beträgt 24 Monate ab dem Erstverkaufsdatum 6 Monate für Batterien
bzw. Akkus.
Der Hersteller gewährt eine darüber hinausgehende zusätzlichen freiwillige Verlängerung der Garantiedauer von
6 bzw. 12 Monate auf die Batterie bzw. Akku (je nach Modelltype), wenn der Fehler auf Material- oder Verarbeitungs-
fehler zurückzuführen ist. Die freiwillige verlängerte Garantie beinhaltet, keine Arbeitskosten oder Transportkosten für
den Umbau. Sie ist beschränkt auf Ersatz oder Reparatur des defekten Bauteiles.
Bitte bewahren Sie den Kassenbon als Nachweis auf.
Natürlich können Sie auch alle anderen Teile, wie Ersatzteile, über unseren Kundendienst beziehen. Diese Teile sind
kostenpflichtig. Bitte nennen Sie bei der Kontaktaufnahme die Modellbezeichnung und halten Sie den Kaufbeleg bereit.
Garantiebestimmung
Sollte eine Garantieleistung in Anspruch genommen werden, resultiert daraus weder eine Verlängerung noch ein
Neubeginn der Garantiedauer. Die Gewährleistung/Garantie umfasst keinen der nachfolgenden Punkte:
Unfälle oder andere nicht in der Macht des Herstellers liegende Umstände. Reparaturen durch Dritte, die nicht
autorisiert sind. Fahrräder, bei denen die Rahmennummer geändert, entfernt und unleserlich gemacht wurde.
Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, Bedienungsfehler, mangelhafte Pflege, Umwelteinflüsse bei
Lackfehlern oder Rostbildung
Im Falle eines Garantieanspruches haben wir als Hersteller die Möglichkeit, nach eigenem Ermessen die defekten
Teile zu reparieren oder zu ersetzen. Sollte ein Bauteil derselben Type, Größe oder Farbe nicht mehr lieferbar sein,
können wir ein Teil, welches als Nachfolge-Bauteil angesehen werden kann, zur Abgeltung des Garantieanspruches
verwenden. Die Garantie ist beschränkt auf die Reparatur oder den Ersatz von defekten Teilen. Darüber hinaus können
keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden.
Die über die gesetzliche Gewährleistung hinausreichende Garantiezeit beinhaltet nur das defekte Bauteil.
Erforderlicher Arbeitsaufwand bzw. anfallende Verpackungs- oder Portokosen gehen zu Lasten des Käufers.
Die Garantie kann ferner nicht beansprucht werden, wenn Veränderungen an der Originalkonstruktion vorgenommen
wurden, das Rad nicht unter normalen Bedingungen verwendet wird oder eine sonstige Überbeanspruchung vorliegt.
Ebenfalls besteht kein Anspruch bei Spätschäden, die aus vorhergegangenen Stürzen oder Unfällen resultiert.
Für Schäden die durch nicht kompatible oder ungeeignete Anbauteile verursacht werden besteht auch hier kein
Garantieanspruch.
Mit dem Kauf des Pedelec werden die Bedingungen zur Gewährleistung/Garantie durch den Käufer uneingeschränkt
anerkannt.
Unter folgender Anschrift finden Sie uns:
Inter-Union Technohandel GmbH, Fischer Kundenservice
Klaus-von-Klitzing-Straße 2, 76829 Landau i.d. Pfalz. Germany
Allgemeine Hinweise zu Ihrer Sicherheit/Garantiebedingungen - 9
Teil 1

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