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RAIS attika VISIO 3 Elements Aufbauanleitung Seite 6

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notwendigen Intervalle gibt Ihr zuständiger Schornsteinfegermeister Auskunft. Der Raumheizer sollte
jährlich durch einen Fachmann überprüft werden.
Bauarten
Bei Raumheizer mit selbstschließenden Feuerraumtüren ist ein Anschluss an einen bereits mit
anderen Öfen und Herden belegten Schornstein möglich, sofern die Schornsteinbemessung gem. EN
12831 dem nicht widerspricht. Raumheizer mit selbstschließenden Feuerraumtüren müssen – außer
beim Anzünden, beim Nachfüllen von Brennstoff und der Entaschung – unbedingt mit geschlossenem
Feuerraum betrieben werden, da es sonst zur Gefährdung anderer, ebenfalls an den Schornstein
angeschlossener Feuerstätten und zu einem Austritt von Heizgasen kommen kann. Raumheizer ohne
selbstschließende Sichtfenstertüren müssen an einen eigenen Schornstein angeschlossen werden.
Der Betrieb mit offenem Feuerraum ist nur unter Aufsicht statthaft. Für die Schornsteinberechnung
ist DIN EN 13384-1 bzw. DIN EN 13384-2 anzuwenden.
Verbrennungsluft
Da Raumheizer raumluftabhängige Feuerstätten sind, die ihre Verbrennungsluft aus dem
Aufstellraum entnehmen, muss der Betreiber für ausreichende Verbrennungsluft sorgen. Bei
abgedichteten Fenstern und Türen (z. B. in Verbindung mit Energiesparmaßnahmen) kann es sein,
dass die Frischluftzufuhr nicht mehr gewährleistet ist, wodurch das Zugverhalten des Raumheizers
beeinträchtigt werden kann. Dies kann Ihr Wohlbefinden und unter Umständen Ihre Sicherheit
beeinträchtigen. Ggf. muss für eine zusätzliche Frischluftzufuhr, z.B. durch den Einbau einer
Luftklappe in der Nähe des Raumheizers oder Verlegung einer Verbrennungsluftleitung nach außen
oder in einen gut belüfteten Raum (ausgenommen Heizungskeller) gesorgt werden. Insbesondere
muss sichergestellt bleiben, dass notwendige Verbrennungsluftleitungen während des Betriebes der
Feuerstätte offen sind. Dunstabzugshauben, die zusammen mit Feuerstätten im selben Raum oder
Raumluftverbund installiert sind, können die Funktion des Ofens negativ beeinträchtigen (bis hin zum
Rauchaustritt in den Wohnraum, trotz geschlossener Feuerraumtür) und dürfen somit keinesfalls
gleichzeitig mit dem Raumheizer betrieben werden.
Brandschutz
Abstand zu brennbaren Bauteilen und Möbeln zu brennbaren Bauteilen und Möbeln ist ein seitlicher
Mindestabstand von 110cm einzuhalten, um ausreichend Wärmeschutz zu gewähren. Nach hinten
hin kann der Raumheizer wandbündig aufgestellt werden.
Brandschutz im Strahlungsbereich
Im Strahlungsbereich des Sichtfensters dürfen im Abstand von 80 cm keine brennbaren Bauteile und
Möbel aufgestellt werden. Dieser Abstand kann auf 40 cm verringert werden, wenn zwischen
Feuerstätte und brennbaren Bauteilen ein beidseitig belüftetes Strahlschutzblech aufgestellt wird.
Brandschutz außerhalb des Strahlungsbereichs
Die Mindestabstände zu brennbaren Bauteilen und Möbeln sind auf dem Geräteschild angegeben
und dürfen nicht unterschritten werden.
Fußböden
Vor den Feuerungsöffnungen von Feuerstätten für feste Brennstoffe sind Fußböden aus brennbaren
Baustoffen durch einen Belag aus nichtbrennbaren Baustoffen zu schützen. Der Belag muss sich nach
vorn auf mindestens 500 mm und seitlich auf mindestens 300 mm über die Feuerungsöffnung hinaus
erstrecken.
Ersatzteile
Es dürfen nur Ersatzteile verwendet werden, die vom Hersteller ausdrücklich zugelassen bzw.
angeboten werden. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an Ihren Fachhändler. Die Feuerstätte darf nicht
verändert werden!
Aufbauanleitung VISIO 3 Elements
13.06.2017
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