Herunterladen Diese Seite drucken

Lema iFlame XL Serie Bedienungsanleitung Seite 20

Werbung

Garantiebestimmung
Die Firma LEMA Mayrhofer GmbH übernimmt die für die Gerätekomponenten, an denen Schäden
auftreten, eine Garantie von 18 Monaten, sofern der Garantieschein vollständig ausgefüllt und eingesendet
wird und eine Quittung, aus der das Kaufdatum hervorgeht (Kassenbon, Lieferschein, Rechnung)
aufbewahrt wird.
Einschränkung der Garantie: Es müssen in regelmäßige Abständen (Minimum alle 12 Monate) eine
Inspektion des Gerätes durch LEMA Servicetechniker oder durch eine LEMA Vertragswerkstätte
durchgeführt werden.
In den folgenden Fällen wird keine Garantie übernommen:
1.
Für alle Teile, die beim Maschinenbetrieb normaler Abnutzung unterliegen.
2.
Für alle Teile, die aufgrund nachlässiger oder falscher Benutzung beschädigt worden sind.
3.
Bei Schäden, die durch Nichteinhaltung der Gebrauchs – und Instandhaltungsanweisung
entstanden sind.
4.
Bei Schäden, die durch die Verwendung nicht originaler Ersatz- und Zubehörteile entstanden sind,
oder aufgrund von nicht von Fachpersonal durchgeführten Reparaturen.
5.
Bei Schäden, die durch falsche Stroflameufuhr oder durch Verwendung von anderen als in den
Gebrauchsanweisungen angegebenen Treibstoffen verursacht worden sind.
6.
Bei Schäden, die durch Fehler beim Transport entstanden sind.
7.
Bei Nichteinhaltung der Inspektionsintervalle.
8.
Wenn bei vorliegendem Schein keine, ein Kaufdatum tragende Quittung vorgelegt wird.
9.
Die Installierung und der Anschluss an Stromversorgungsanlagen sowie die in den
Gebrauchsanweisungen aufgezählten Wartungsmaßnahmen fallen nicht unter die
Garantieleistungen.
10. Der Austausch des ganzen Geräts ist in der Garantie nicht vorgesehen.
11. Auftretende Mängel müssen unmittelbar, spätestens jedoch nach 14 Tagen beim Verkäufer
angemeldet werden.
12. Frostschäden oder Schäden durch schlechte Wasserqualität fallen nicht in die Garantieleistungen.
In der Garantiezeit durchgeführte Leistungen:
1.
Falls die Garantieleistungen in einem der vom Hersteller angegebenen Kundendienstzentren
vorgenommen werden, trägt der Kunde bei direkter Lieferung das Transportrisiko; wird das Gerät
beim Kunden abgeholt, so trägt das Kundendienstzentrum das Transportrisiko.
2.
Personen- und Sachschäden, die durch die ausbleibende Benutzung des Geräts aufgrund von
Reparaturen entstehen können, werden nicht ersetzt.
3.
Streitfragen hinsichtlich der Garantie heben die zu Lasten des Kunden gehenden Verpflichtungen,
insbesondere noch ausstehende Zahlungen, nicht auf.
4.
Die Garantie verliert automatisch ihre Wirkung, wenn der Kunde die vereinbarten
Zahlungsbedingungen nicht einhält.
Die Garantieleistung erfolgt nach unserer Wahl durch Ersatz oder Reparatur des beschädigten oder
unbrauchbaren Teiles. Die defekten Teile gehen in unser Eigentum über. Der Kunde verpflichtet sich, uns
die nötige Zeit und auch Gelegenheit zu Vollzug der Gewährleistung/Garantie zu geben. Geschieht das
nicht, so befreit uns das von der Mangelhaftung.
Zur Prüfung etwaiger Gewährleistungs- und Garantiepflichten sind bemängelte Teile frachtfrei an uns zu
senden, oder an unseren Kundendienstmitarbeiter auszuhändigen.
Die Gewährleistungs- und Garantiepflicht erlischt, wenn Änderungen oder Reparaturen von anderer Seite
vorgenommen werden. Der Käufer hat insbesondere nicht das Recht, etwaige Mängel von Dritten auf
unsere Kosten beseitigen zu lassen, es sei denn, wir haben uns vorher schriftlich dazu bereit erklärt.
Alle Schläuche und Gummiteile, sowie natürlicher Verschleiß und Beschädigung, welche durch fahrlässige
oder unsachgemäße Behandlung eintreten, sind von der Garantie ausgenommen, desgleichen die gesamte
elektronische Ausrüstung, für welche die besonderen Garantiebestimmungen der Elektroindustrie gelten.
Es entsteht für uns auf keinen Fall ein Anspruch der höher ist, als der Rechnungsbetrag aus welchem
Grund auch immer.
Wir übernehmen die vorstehend bezeichnete Garantie unter Ausschluss des Rechts auf Wandlung oder
Minderung.

Werbung

loading