5. INSTALLATION UND INBETRIEBNAHME
Die Installation und Inbetriebnahme muss von autorisiertem und qualifiziertem Personal
durchgeführt werden.
Je nach IP-Schutzgrad ist die Zeit zur Reinigung der Betriebsmittel (Staubablagerungen) festzulegen.
Weitere wichtige Fakten:
a)
Das Produkt darf in der Zone 2 (Kat. 3G, EPL Gc) oder in der Zone 1 (Kat. 2G, EPL Gb in
eigensicheren Stromkreisen nur durch Fachleute mit einer Qualifikation ähnlich einer
befähigten Person nach TRBS 1203 in Betrieb genommen werden.
b)
Die Angaben auf dem Typenschild sind dabei zwingend zu beachten.
c)
Die Produkte dürfen nur in üblicher Industrieatmosphäre eingesetzt werden. Beim
Vorhandensein aggressiver Stoffe in der Luft ist immer der Hersteller zu befragen. Die
Produkte sind bei widrigen Umgebungsbedingungen entsprechend zu schützen.
d)
Der Betrieb des Produktes ist nur im vollständig montierten und unversehrten Gehäuse
zulässig. Bei möglichen Beschädigungen ist ggf. eine Zonenverschleppung durch den
Betreiber zu beachten; zudem ist bei Beschädigung des Gehäuses der Betrieb nicht
zulässig.
e)
Die in der Betriebsanleitung spezifizierten Umgebungsbedingungen sind unbedingt
einzuhalten und vor widrigen Umgebungsbedingungen entsprechend zu schützen.
f)
Auch Wärmestrahlung von fremden Produkten/Bauteilen sind zu berücksichtigen.
g)
Die Sensoren sind gegen Flüssigkeiten und/oder Verschmutzungen zu schützen.
h)
Festsitzende Teile (z.B. durch Frost oder Korrosion) dürfen bei vorhandener
explosionsfähiger Atmosphäre nicht mit Gewalt gelöst werden. Vereisungen müssen daher
vermieden werden.
i)
Die Sensoren dürfen nur geringen Schwingungen ausgesetzt werden, siehe auch IEC 34-14.
j)
Zur Sicherstellung der Ableitung elektrostatischer Aufladungen sind die nationalen
Anforderungen zu berücksichtigen.
k)
Insbesondere müssen isoliert aufgebaute Kapazitäten verhindert werden.
l)
Das Sensorgehäuse sollte elektrostatisch an den Potentialausgleich angebunden sein; ein
Grenzwert von1 MΩ ist zulässig.
m)
Es dürfen nur solche Zener-Barrieren oder Schaltverstärker verwendet werden, deren
Ausgangsstromkreise für den Einsatz in Ex-Atmosphäre zugelassen sind. In Europa
erfordert die Verwendung in der Zone 1 eine EG-Baumusterprüfbescheinigung für das
betreffende Betriebsmittel die von einer für den Explosionsschutz benannten Stelle
ausgestellt wird.
n)
Die Leistung P
der Sensoren sein.
o)
Die Spannung der Versorgungsgeräte muss kleiner oder gleich der Spannung U
Sensoren sein.
p)
Der Strom I
Sensoren sein.
q)
Für die Installation des eigensicheren Stromkreises ist ein vom Errichter/Betreiber zu
erstellendes Blockschaltbild (Systembeschreibung) erforderlich.
r)
Zwischen dem Erdanschluss und entlang des eigensicheren Stromkreises ist bei
Verwendung einer Zener-Barriere und dem Gehäuse der Strömungssensoren ein
Potentialausgleich herzustellen.
s)
Die Zertifikate sind einschließlich der darin festgelegten besonderen Bedingungen zu
berücksichtigen.
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aller Versorgungsgeräte muss in Summe kleiner oder gleich der Leistung P
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der Versorgungsgeräte muss in Summe kleiner oder gleich dem Strom I
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Bedienungsanleitung
NLSW®45-3 Ex SIL2
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