Lieferung eines mangelfreien E45 Outlaw verlangen.
Weitergehende Ansprüche bestehen aus dieser Garantie nicht.
Insbesondere gewährt die Garantie weder Ersatzansprüche, wie
z.B. die Stellung eines Ersatzfahrrades für die Dauer der Nach-
besserung, noch Schadensersatzansprüche.
Durch diese Garantie werden die gesetzlichen Rechte des Kun-
den, insbesondere Ansprüche wegen Sachmängeln oder der
Produkthaftung, nicht beschränkt.
16.1 Abwicklung der Garantieansprüche
Ansprüche aus der Garantie können ausschließlich bei dem
Händlerbetrieb des autorisierten ZEG-Fachhändlers, der das zu-
rückgegebene E45 Outlaw verkauft hat, geltend gemacht wer-
den.
• Dazu sind neben dem defekten E45 Outlaw die Originalrech-
nung bzw. der Originalkassenbeleg vorzulegen.
• Sofern das defekte E45 Outlaw und die Originalrechnung
bzw. der Originalkassenbeleg nicht vorgelegt werden oder
die Originalrechnung bzw. der Originalkassenbeleg unvoll-
ständig, unleserlich oder fachlich falsch sind, kann der Ga-
rantiegeber die Leistungen aus der Garantie verweigern.
Für die im Rahmen der Nachbesserung eingebauten oder repa-
rierten Teile wird bis zum Ablauf der Garantiefrist entsprechend
Garantie geleistet. Das gilt auch für ein E45 Outlaw, das nach-
geliefert wurde.
Liefert der Garantiegeber aufgrund eines Garantiefalls ein
E45 OUTLAW
BEDIENUNGSANLEITUNG
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