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Garantie

Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet sei-
ner Mängelansprüche gegenüber dem Verkäufer
eine Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehenden
Bedingungen eingeräumt:
Neugeräte und deren Komponenten, die auf-
grund von Fabrikations- und/oder Materialfeh-
lern innerhalb von 24 Monaten ab Kauf einen
Defekt aufweisen, werden von Siemens nach
eigener Wahl gegen ein dem Stand der Technik
entsprechendes Gerät kostenlos ausgetauscht
oder repariert. Für Verschleißteile (z. B. Akkus,
Tastaturen, Gehäuse) gilt diese Haltbarkeitsga-
rantie für sechs Monate ab Kauf.
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der
Geräte auf unsachgemäßer Behandlung und/
oder Nichtbeachtung der Handbücher beruht.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Ver-
tragshändler oder vom Kunden selbst erbrachte
Leistungen (z. B. Installation, Konfiguration,
Softwaredownloads). Handbücher und ggf. auf
einem separaten Datenträger mitgelieferte
Software sind ebenfalls von der Garantie ausge-
schlossen.
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg, mit
Kaufdatum. Garantieansprüche sind innerhalb
von zwei Monaten nach Kenntnis des Garantie-
falles geltend zu machen.
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die
im Rahmen des Austauschs an Siemens zurück-
geliefert werden, gehen in das Eigentum von
Siemens über.
Diese Garantie gilt für in der Europäischen
Union erworbene Neugeräte. Garantiegeberin
ist die Siemens Aktiengesellschaft, Quellen-
straße 2, A-1100 Wien.
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Weitergehende oder andere Ansprüche aus die-
ser Herstellergarantie sind ausgeschlossen. Sie-
mens haftet nicht für Betriebsunterbrechung,
entgangenen Gewinn und den Verlust von
Daten, zusätzlicher vom Kunden aufgespielter
Software oder sonstiger Informationen. Die
Sicherung derselben obliegt dem Kunden. Der
Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend
gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungs-
gesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahr-
lässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit oder wegen
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Scha-
den begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verlet-
zung des Lebens, des Körpers oder der Gesund-
heit oder nach dem Produkthaftungsgesetz
gehaftet wird.
Durch eine erbrachte Garantieleistung verlän-
gert sich der Garantiezeitraum nicht.
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich
Siemens vor, dem Kunden den Austausch oder
die Reparatur in Rechnung zu stellen. Siemens
wird den Kunden hierüber vorab informieren.
Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nach-
teil des Kunden ist mit den vorstehenden Rege-
lungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie sich
bitte an den Siemens Telefonservice. Die Ruf-
nummer entnehmen Sie bitte der Bedienungs-
anleitung.

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