Sonstiges
Herstellererklärung zugunsten von Verbrauchern
Simprop-Produkte werden hergestellt bzw. vertrieben durch
Firma:
SIMPROP electronic
Walter Claas GmbH & Co KG
Ostheide 5, 33428 Harsewinkel
Sollten sich Mängel an diesem von SIMPROP electronic in der Bundesrepublik Deutschland
vertriebenen, durch einen Verbraucher (§ 13 BGB) erworbenen Gerät zeigen, übernehmen wir
im nachstehenden Umfang die Mängelbeseitigung für das Gerät. Diese Herstellererklärung
lässt die Mängelansprüche und –rechte des Verbrauchers aus dem Kaufvertrag gegenüber
seinem Verkäufer (Händler) unberührt.
1. Umfang des Schutzes
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Diese Erklärung gilt nur, wenn das Gerät infolge eines – bei Übergabe an den Verbraucher bereits
vorhandenen – Konstruktions-, Fertigungs- oder Materialfehlers unbrauchbar wird oder dadurch die
Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wird (Mangel). Sie gilt insbesondere nicht, wenn die
Beeinträchtigung der Brauchbarkeit des Gerätes auf natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer
Verwendung (einschließlich Einbau) oder Einwirkung von außen beruht.
2. Ansprüche des Verbrauchers aus dieser Erklärung
Im Falle eines ordnungsgemäß geltend gemachten Anspruchs aus dieser Erklärung wird SIMPROP
electronic nach eigener Wahl ausschließlich den Mangel des Gerätes beseitigen (Nachbesserung)
oder ein mangelfreies Gerät liefern. Der Verbraucher kann keine weitergehenden Ansprüche oder
Rechte aus dieser Erklärung herleiten.
3. Gültigkeitsdauer
Diese Erklärung ist nur für während der Anspruchsfrist bei SIMPROP electronic geltend gemachte
Ansprüche aus dieser Erklärung gültig. Die Anspruchsfrist beträgt 24 Monate ab Kauf des Gerätes
durch den Verbraucher bei einem Händler in der Bundesrepublik Deutschland („Kaufdatum"); sie
endet jedoch in jedem Fall spätestens nach 30 Monaten nach dem Herstellungsdatum des Gerätes
gemäß Datumsaufdruck.
4. Geltendmachung der Ansprüche aus dieser Erklärung
Zur Geltendmachung der Ansprüche aus dieser Erklärung sind auf Kosten und Gefahr des
Verbrauchers einzusenden:
•
das beanstandete Gerät
•
detaillierte Beschreibung des beanstandeten Mangels
•
Rechnung, Lieferschein oder andere geeignete Unterlagen (jeweils im Original) zum Nachweis
des Kaufdatums und des Kaufortes.
Monate
Die Einsendung hat zu erfolgen an die oben genannte Firmenadresse.
6. Verjährung
Soweit SIMPROP electronic einen innerhalb der Anspruchsfrist ordnungsgemäß geltend gemachten
Anspruch aus dieser Erklärung nicht anerkennt, verjähren sämtliche Ansprüche aus dieser Erklärung
in 6 Monaten vom Zeitpunkt der Geltendmachung an, jedoch nicht vor Ende der Anspruchsfrist.
7. Anwendbares Recht
Auf diese Erklärung und die sich daraus ergebenden Ansprüche, Rechte und Pflichten findet
ausschließlich das materielle deutsche Recht ohne die Normen des Internationalen Privatrechts sowie
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
Bitte beachten Sie außerdem:
Eine detaillierte Fehlerbeschreibung kann die Fehlersuche erheblich vereinfachen und trägt dazu bei,
Reparaturkosten zu verringern. Bitte legen Sie daher jeder Reparatur oder Reklamation eine
ausführliche Fehlerbeschreibung bei.
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