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Wolf CGB-75 Montage- Und Bedienungsanleitung Seite 49

Gas-brennwerttherme
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Gemäß TRGI gilt:
Anschluss an feuchteunempfindlichen Luft-/Ab-
gasschornstein (LAS), Abgasschornstein oder
Abgasanlage
Schornsteine und Abgasanlagen müssen bauaufsichtlich für
Brennwertfeuerstätten zugelassen sein (CE-/DIBT - Zulas-
sung). Die Dimensionierung erfolgt über die Berechnungsta-
bellen gemäß der Abgaswertegruppe. Es dürfen maximal zwei
87°/90° Umlenkungen zusätzlich zum Geräteanschlussbogen
bzw. T-Stück eingebaut werden. Zulassung für Überdruckbe-
trieb ist erforderlich.
Anschluss an feuchteunempfindlichen Luft-/Abgas-
schornstein Art C43x (LAS)
Die gerade Luft-/Abgasführung darf bei Installation an einen
Luft-/Abgasschornstein nicht mehr als 2,0 m lang sein. Es
dürfen maximal zwei 87° Umlenkungen zusätzlich zum Ge-
räteanschlussbogen eingebaut werden.
Der Luft-/Abgasschornstein LAS muss vom DIBT - Deutsches
Institut für Bautechnik geprüft und für Brennwertbetrieb mit
Überdruck zugelassen sein.
Anschluss an feuchteunempfindlichen Abgas-
schornstein oder Abgasanlage Art B33 für raum-
luftabhängigen Betrieb
Die gerade Luft-/Abgasführung darf bei Installation an einen
Abgasschornstein nicht mehr als 2 m lang sein. Es dürfen
maximal zwei 87° Umlenkungen zusätzlich zum Gerätean-
schlussbogen eingebaut werden.
Der Abgasschornstein muss vom DIBT geprüft und für Brenn-
wertbetrieb zugelassen sein.
Das Anschlussstück ist bei Bedarf beim Schornsteinhersteller
zu beziehen.
Die Luftöffnungen zum Aufstellraum müssen vollständig frei
sein.
Anschluss an feuchteunempfindliche Abgasleitung
Art B23 für raumluftabhängigen Betrieb
Die gerade, waagerechte Abgasleitung darf nicht mehr als
3m lang sein.
Es dürfen in der waagerechten Abgasleitung maximal zwei
87° Umlenkungen zusätzlich zum Geräteanschlussbogen
eingebaut werden.
Bei dieser Ausführung sind die Vorschriften zur Be- und Entlüf-
tung des Aufstellraumes gemäß DVGW-TRGI zu beachten.
3060882_201402
Planungshinweise
Anschluss an feuchteunempfindliche Abgasleitung
Art C53, C83x für raumluftunabhängigen Betrieb
Die gerade, waagerechte Abgasleitung darf nicht mehr als 3m
lang sein. Für die waagerechte Zuluftleitung wird eine maxi-
male Länge von 3m empfohlen. Besondere Anforderungen
für nicht verbrennungsluftumspülte Abgasleitungen gemäß
DVGW-TRGI 2008, bzw. länderspezifische Feuerungsverord-
nung sind zu beachten.
Anschluss an eine nicht mit der Gasfeuerungsstätte
geprüfte Verbrennungs-luftzu- und Abgasführung
Art C63x
Original Wolf-Teile sind langjährig optimiert, tragen das DVGW-
Qualitätszeichen und sind auf das Wolf-Gasbrennwertgerät
abgestimmt. Bei nur DIBT/CE-zugelassenen Fremdsystemen
ist der Installateur selbst für die korrekte Auslegung und
einwandfreie Funktion verantwortlich. Für Störungen oder
Sach- und Personenschäden, die durch falsche Rohrlängen,
zu große Druckverluste, vorzeitigen Verschleiß mit Abgas- und
Kondensataustritt oder mangelhafte Funktion z.B. durch sich
lösende Bauteile verursacht werden, kann mit nur DIBT/CE-
zugelassenen Fremdsystemen keine Haftung übernommen
werden. Die gerade Luft-/Abgasführung darf bei Installation
an eine Verbrennungsluftzu- und Abgasführung nicht mehr
als 2 m lang sein.
Es dürfen maximal zwei 87°/90° Umlenkungen zusätzlich zum
Geräteanschlussbogen eingebaut werden.
Wird die Verbrennungsluft dem Schacht entnommen, muss
dieser frei von Verunreinigungen sein!
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Diese Anleitung auch für:

Cgb-100

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