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Wolf CGB-75 Montage- Und Bedienungsanleitung Seite 43

Gas-brennwerttherme
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Allgemeine Hinweise
Es sollten insbesondere aus sicherheitstechnischen Grün-
den für die konzentrische Luft-/Abgasführung und Abgas-
leitungen nur Original Wolf-Teile verwendet werden.
Die Montagebeispiele sind ggf. an die bau- und länderrechtli-
chen Vorschriften anzupassen. Fragen zur Installation, insbe-
sondere zum Einbau von Revisionsteilen und Zuluftöffnungen,
sind mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister zu
klären.
Bei niedrigen Außentemperaturen kann es vor-
kommen, dass der im Abgas enthaltene Wasser-
dampf an der Luft-/Abgasführung kondensiert
und zu Eis gefriert. Dieses Eis kann u. U. vom
Dach herabstürzen und dadurch Personen ver-
letzen bzw. Gegenstände beschädigen. Durch
bauseitige Maßnahmen, wie z.B. durch die Mon-
tage eines Schneefangs ist das Herabfallen von
Eis zu verhindern.
Werden mit einer Luft-/Abgasführung Geschos-
se überbrückt, so müssen die Leitungen außer-
halb des Aufstellraumes in einem Schacht mit
einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens
90 Min. und bei Wohngebäuden geringer Höhe
von mind. 30 Min. geführt werden. Bei Nicht-
einhaltung dieser Anweisung könnte es zu
Brandübertragung kommen.
Gas-Brennwerttherme mit einer Luft-/Abgasfüh-
rung über Dach dürfen nur im Dachgeschoss
oder in Räumen, bei denen die Decke zugleich
das Dach bildet oder sich über der Decke ledig-
lich die Dachkonstruktion befindet, installiert
werden.
Für Gasthermen mit einer Luft-/Abgasführung über Dach,
bei denen sich über der Decke lediglich die Dachkonstruk-
tion befindet, gilt folgendes:
Wird für die Decke eine Feuerwiderstandsdauer
verlangt, so müssen die Leitungen für die Ver-
brennungsluftzuführung und Abgasabführung
im Bereich zwischen der Oberkante der Decke
und der Dachhaut eine Verkleidung haben, die
ebenfalls diese Feuerwiderstandsdauer hat
und aus nichtbrennbaren Baustoffen besteht.
Werden die hier genannten Vorkehrungen nicht
getroffen, besteht die Gefahr der Brandübertra-
gung.
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Planungshinweise
Ein Abstand der konzentrischen Luft-/Abgasführung von
brennbaren Baustoffen bzw. brennbaren Bestandteilen
ist nicht erforderlich, da bei Nennwärmeleistung keine
höheren Temperaturen als 85°C auftreten.
Ist lediglich eine Abgasleitung verlegt, so sind die Abstän-
de gemäß DVGW/TRGI 2008 einzuhalten.
Achtung
Wird für die Decke keine Feuerwiderstands-
dauer vorgeschrieben, so müssen die Leitun-
gen für die Verbrennungsluftzuführung und
Abgasabführung von der Oberkante Decke
bis zur Dachhaut in einem Schacht aus nicht
brennbaren, formbeständigen Baustoffen oder
in einem metallenen Schutzrohr verlegt werden
(mechanischer Schutz). Werden die hier ge-
nannten Vorkehrungen nicht getroffen, besteht
die Gefahr der Brandübertragung.
Die Luft-/Abgasführung darf ohne Schacht
nicht durch andere Aufstellungsräume geführt
werden, da die Gefahr der Brandübertragung
besteht sowie kein mechanischer Schutz ge-
währleistet ist.
Die Verbrennungsluft darf nicht aus Kaminen
angesaugt werden, in welchen vorher Abgase
aus Öl- oder Festbrennstoffkesseln abgeführt
wurden!
Fixierung der Luft-/Abgasführung oder Ab-
gasleitung außerhalb von Schächten durch
Abstandschellen mindestens im Abstand von
50 cm zum Geräteanschluss oder nach bzw. vor
Umlenkungen, damit eine Sicherung gegen Aus-
einanderziehen der Rohrverbindungen erreicht
wird. Bei Nichteinhaltung besteht die Gefahr
von Abgasaustritt, Gefahr von Vergiftung durch
ausströmendes Abgas. Außerdem können Be-
schädigungen am Gerät die Folge sein.
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Diese Anleitung auch für:

Cgb-100

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