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2.16

Brandschutz

Im Betriebsraum ist der Umgang mit Feuer, offenem Licht und Rauchen verboten. Feuer-
oder explosionsgefährliche Stoffen sind nicht im Betriebsraum zu lagern.
In unmittelbarer Näher der PV-Generatoren ist eine zusätzliche DC-Trennstelle (Feuer-
wehrschalter) vorzusehen. Das Bedien- und Wartungspersonal ist für das Verhalten im
Brandfall entsprechend DIN VDE 0132 bzw. landesspezifischer Vorschriften regelmäßig
nachweislich zu unterweisen.
Personenrettung geht vor Sachschaden.
Feuerwehr/Rettungskräfte alarmieren
Das gesamte Personal muss darauf geschult sein, die Not-Abschaltung auszuführen. Zur
Notabschaltung muss die Hauptsicherung im Netzeingang und die Batteriesicherung
(Batterieschrank, bzw. externe BAE) abgeschaltet werden. Die Bedienung hat durch
Elektrofachkraft zu erfolgen!
V 1.09
WARNUNG
Lebensgefahr durch elektrischen Schlag!
Verwendung von Wasser oder Schaum als Löschmittel darf
ausschließlich entsprechend DIN VDE 0132 bzw. landesspezi-
fischen Normen erfolgen.
CO2 oder Löschmittel der
Brandklasse B verwenden.
Brandbekämpfung in elektrischen Anlagen entsprechend DIN VDE 0132
bzw. landesspezifischen Normen durchführen.
Elektrische Anlagen zum vorbeugenden Brandschutz entsprechend
DIN VDE 0100-610 (IEC / EN 61557) regelmäßig warten.
Bei Geruchs- oder Rauchentwicklung sowie bei Brand das System sofort
nach Vorschrift freischalten!
Den Anlagenverantwortlichen und das Wartungspersonal verständigen und
ggf. Brandbekämpfungsmaßnahmen einleiten.
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4939 de
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