20.5
Entsorgung der Batterien
Für die Entsorgung von Batterien sind die Anweisungen der örtlichen Entsorgungsunter-
nehmen hinsichtlich Sondermülls zu befolgen.
Der Ausbau der Batterien, die noch unter hoher Spannung stehen können, darf nur durch
unsere zertifizierten Servicepartner vorgenommen werden.
V 1.09
GEFAHR
Explosionsgefahr durch Verbrennen!
Es können schwerwiegende Personen- und Sachschäden eintreten durch
das Verbrennen von Batterien.
WARNUNG
Warnung im Umgang mit Batterien
Batterien nicht öffnen oder zerstören. Der freigesetzte Elektrolyt ist gefähr-
lich für Mensch und Umwelt!
VORSICHT
Batterien enthalten für die Umwelt giftige Substanzen.
Eine sorgfältige Entsorgung kann nur durch darin spezialisierte Firmen
vorgenommen werden.
Batterien gehören nicht in den Hausmüll, diese müssen dem Recycling
zugeführt werden.
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