Lässt sich der Akku öffnen und reparieren?
Der ergoflix-Akku darf ausdrücklich nicht geöffnet werden, auch nicht im Rahmen einer Reparatur
durch Dritte.
Ein Öffnen des Akkus bedeutet immer einen Eingriff in den vom Hersteller freigegebenen Zustand
und birgt sicherheitsrelevante Risiken. Es besteht die Gefahr, dass der einmal geöffnete Akku infolge
unsachgemäßer Reparatur (z. B. wegen gequetschter oder nicht korrekt verlegter Kabel, gelöster Kom-
ponenten oder qualitativ minderwertiger elektrischer Verbindungen) durch einen Kurzschluss in Brand
geraten kann.
Nach dem Öffnen kann zudem die Dichtheit des Gehäuses nicht mehr gewährleistet werden, sodass
das Eindringen von Wasser oder Staub zu Schädigungen an der Überwachungselektronik (Batterie-
Management-System) oder an den Zellen führen kann. Auch hier besteht die Gefahr, dass der Akku
durch einen Kurzschluss in Brand gerät. Diese Gefahren bestehen bei Weiterverwendung eines einmal
geöffneten Akkus auch zu einem späteren Zeitpunkt.
Generell müssen Akkus aus Sicherheitsgründen, um gewerblich transportiert werden zu dürfen, die
Anforderungen nach UN-T 38.3 erfüllen. Der Prüfplan nach UN-T 38.3 beinhaltet verschiedene Sicher-
heitstests an einer vorgeschriebenen Anzahl von Akkus, bei denen die zu prüfenden Akkus an ihre
Belastungsgrenzen geführt werden. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Überlasttests, Schlagprü-
fungen, Kurzschlussprüfungen, Vibrationen, thermische Tests etc. ergoflix-Akkus sind nach UN-T 38.3
zertifiziert.
Im Falle der Beschädigung eines Akkus ist stets der Fachhandelspartner zu kontaktieren.
ergoflix.de
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