1.3.1 Gefahren durch Elektrizität
Elektrischer Strom
GEFAHR!
Lebensgefahr durch elektrischen Strom!
Bei Berührung mit spannungsführenden Teilen
besteht unmittelbare Lebensgefahr durch Strom-
schlag. Beschädigung der Isolation oder einzelner
Bauteile kann lebensgefährlich sein.
–
Arbeiten an der elektrischen Anlage nur von
Elektrofachkräften ausführen lassen.
–
Bei Beschädigungen der Isolation Spannungs-
versorgung sofort abschalten und Reparatur ver-
anlassen.
–
Vor Beginn der Arbeiten an aktiven Teilen elekt-
rischer Anlagen und Betriebsmittel den span-
nungsfreien Zustand herstellen und für die Dauer
der Arbeiten sicherstellen. Dabei die folgenden
Sicherheitsregeln beachten:
–
Versorgungsspannung ausschalten.
–
Gegen Wiedereinschalten sichern.
–
Spannungsfreiheit feststellen.
–
Erden und kurzschließen.
–
Niemals Sicherungen überbrücken oder außer
Betrieb setzen. Beim Auswechseln von Siche-
rungen die korrekte Stromstärkenangabe ein-
halten.
–
Feuchtigkeit von spannungsführenden Teilen
fernhalten. Diese kann zum Kurzschluss führen.
1.4 Verantwortung des Betreibers
Betreiber
Betreiber ist diejenige Person, die die Lüftungsanlage /-
komponente zu gewerblichen oder wirtschaftlichen
Zwecken selbst betreibt oder einem Dritten zur Nut-
zung/Anwendung überlässt und während des Betriebs
die rechtliche Produktverantwortung für den Schutz des
Benutzers, des Personals oder Dritter trägt.
Betreiberpflichten
Das Gerät wird im gewerblichen Bereich eingesetzt. Der
Betreiber des Geräts unterliegt daher den gesetzlichen
Pflichten zur Arbeitssicherheit.
Neben den Sicherheitshinweisen in dieser Anleitung
müssen die für den Einsatzbereich des Geräts gül-
tigen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Umweltschutz-
vorschriften eingehalten werden.
Dabei gilt insbesondere:
Hygieneanforderungen
Der Betreiber muss die örtlichen Vorgaben und harmo-
nisierten Normen im Hinblick auf Hygieneanforderungen
beachten. Hierzu zählt unter anderem die Einhaltung
der entsprechenden Wartungs- und Prüfintervalle.
Volumenstrom-Messeinrichtung VMLK
Verantwortung des Betreibers
Der Betreiber muss sich über die vor Ort geltenden
Arbeitsschutzbestimmungen informieren und in
einer Gefährdungsbeurteilung zusätzlich Gefahren
ermitteln, die sich durch die speziellen Arbeitsbedin-
gungen am Einsatzort des Geräts ergeben. Diese
muss er in Form von Betriebsanweisungen für den
Betrieb des Geräts umsetzen.
Der Betreiber muss während der gesamten Einsatz-
zeit des Geräts prüfen, ob die von ihm erstellten
Betriebsanweisungen dem aktuellen Stand der
Regelwerke entsprechen, und diese, falls erforder-
lich, anpassen.
Der Betreiber muss den Zugang des Geräts gegen
Unbefugte sichern.
Der Betreiber muss die Zuständigkeiten für Bedie-
nung, Wartung, Reinigung, Störungsbehebung ein-
deutig regeln und festlegen.
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass alle Mitar-
beiter, die mit dem Gerät umgehen, diese Anleitung
gelesen und verstanden haben.
Der Betreiber muss dem Personal die erforderliche
Schutzausrüstung bereitstellen.
Der Betreiber muss die örtlichen Brandschutzvor-
schriften einhalten.
Sicherheit
7