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VEB WG 250/6 Bedienungsanleitung Seite 18

Allgas-durchlauf-wassererhitzer

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Zusatzgarantiebestimmungen
1. Für
Gcsdurchlaufwassererhitzer
WG
250/6 übernimmt der VEB Gas- und
Elektrogeräte Dessau Betrieb des Kombinates
aushaltgeräte bei Einsatz
des Gerätes !m
aushalt
')
eine Zusatzgarcntie nach
§
150
ZGB für die
Dauer von
6
Monaten,
Diese Zusatzgarantie
wird
neben
der gesetzlichen Garantie
von 6 Mona ­
ten
(§§
148
und 149 ZGB)
gewährt.
Die
Zusatzgarantie
beginnt mit Inbe ­
triebnahme des Gerätes
spätestens
jedoch einen Monat nach
Übergabe
der
Ware an
den
Käufer.
2.
Während der gesetzlichen
Garantiezeit ergibt sich der
Umfong der Ga ­
rantieansprüche des Käufers aus den §§ 148 ff.
ZGB
in Verbindung
mit
der
Durchführungsverordnung vom
27. Dezember
1976
zum
Zivilgesetzbuch
über
Rechte und Pflichten bei
der
Reklamation
nicht
qualitätsgerechter
Waren
(Gesetzblatt
I
77,
Nr.
2).
Daneben
können die Ansprüche
aus der
Zusatzgarantie
bereits
während
der
gesetzlichen
Garantiezeit
geltend
ge ­
macht werden;
nach
deren Ablauf
sind ausschließlich die Bedingungen
für
die Zusatzgarantie maßgebend.
3.
Im Rahmen der Zusatzgarantie
übernimmt der
ersteller die
kostenlose
Beseitigung eines Mangels (Nachbesserung).
4.
Die
Zusatzgarantie umfaßt
das gesamte Gerät.
5.
Von der Zusatzgarantie werden
die
durch den
bestimmungsgemäßen
Ge ­
brauch
entstehenden Abnutzungserscheinungen
nicht
erfaßt.
6.
Ansprüche aus
der
Zusatzgarantie
sollen unverzüglich
nach Feststellung bei
einer Vertragswerkstatt des
VEB
ausholtgeräteservice geltend gemacht
werden.
7.
Der
Käufer
hat
durch Garantieschein oder Kassenbeleg nachzuweisen, daß
der Mangel innerhalb
der
Garantiezeit aufgetreten
ist.
8. Die Erfüllung der Ansprüche aus der Zusotzgarantie erfolgt
durch
eine
Vertragswerkstatt des VEB
aushaltgeräteservice.
9. Ansprüche können
nicht
erhoben weiden, wenn
der Mangel
durch
unsachgemäße Behandlung
des
Gerätes,
durch
Nichtbefolgung
der
Bedienungsanleitung oder durch äußere
Einwir ­
kung verursacht
ist;
das
Gerät
in
seinen technischen Eigenschaften,
insbesondere
durch
Einbau fremder Teile, verändert wurde;
Schäden
durch
über-
oder Unterspannung verursacht werden.
10. Der Gerichtsstand wird durch den
Sitz des
erstellers bestimmt.
Prüfen
Sie
Ihr
Gerät sofort nach
Kauf
auf
dos Vorhandensein
äußerer
Be ­
schädigungen und zeigen
Sie solche unverzüglich
dem Verkäufer
oder
einer
Vertragswerkstatt
des VEB
aushaltgeräteservice an.
Eine verspätete
Anzeige
kann
infolge auftretender ßeweisschwierigkeiten
zum Verlust
von
Garantieansprüchen
führen.
') Anmerkung: der Zusatz „bei Einsatz des Gerätes
im
aushalt" ist wegzu ­
lassen, wenn die Zusatzgarantie unabhängig vom Einsotzzweck gewährt
wird.

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