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Verlinde STAGEMAKER SR1 254 M1-A20 Betriebsanleitung Seite 64

Kettenzug

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8.2
Wartungspersonal
Nur ein berechtigter Wartungsmitarbeiter oder ein erfahrener, vom Hersteller oder dem Vertreter des Herstellers
autorisierter Wartungsmechaniker darf die detaillierten Prüfungen im Rahmen der planmäßigen Wartung
durchführen. Diese Prüfungen müssen entsprechend dem Inspektions- und Wartungsplan des Kranherstellers
erfolgen. Der Originalhersteller oder Vertreter des Herstellers muss die berechtigten Wartungsmitarbeiter zur
Wartung der Produkte bestätigen.
Der Betreiber oder Bediener des Krans muss die täglichen Prüfungen und bei Bedarf die tägliche Schmierung
durchführen. Vom Betreiber autorisierte Wartungsmitarbeiter können der Kran in den vorgegebenen Intervallen
ebenfalls schmieren.
Hinweis: Elektrische und mechanische Wartungsarbeiten erfordern besondere Qualifikationen und Werkzeuge,
um einen sicheren und zuverlässigen Betrieb der Maschine zu gewährleisten. Wartungsarbeiten dürfen nur
durch berechtigte Wartungsmitarbeiter oder einen erfahrenen, vom Hersteller oder dem Vertreter des
Herstellers autorisierten Wartungsmechaniker durchgeführt werden.
8.3
Inspektionen
Der Bediener/Betreiber eines Produkts muss regelmäßige Inspektionen durchführen, um einen sicheren Betrieb zu
gewährleisten. Der Betreiber muss außerdem alle Inspektionen und Ergebnisse protokollieren.
Inspektionen müssen regelmäßig durch berechtigte Wartungsmitarbeiter oder einen erfahrenen, vom Hersteller
oder dem Vertreter des Herstellers autorisierten Wartungsmechaniker durchgeführt werden. Inspektionen müssen
entsprechend den Anweisungen des Herstellers erfolgen.
Hinweis: Bei Änderung der Arbeitsumgebung oder Krannutzung müssen die Inspektions- und
Wartungsintervalle ggf. angepasst werden.
Hinweis: Für unter schwierigen Bedingungen eingesetzte Krane können kürzere Wartungsintervalle notwendig
sein. Einen passenden Wartungsvertrag erhalten Sie vom Hersteller oder dem Vertreter des Herstellers.
Hinweis: Regelmäßige Inspektionen MÜSSEN entsprechend den lokalen Vorschriften durchgeführt werden.
ACHTUNG
8.3.1 Tägliche Inspektionen
Die täglich zu inspizierenden Komponenten sind im Kapitel „Anweisungen für den Bediener" aufgeführt. In den
meisten Fällen werden diese Prüfungen von den Bedienern durchgeführt.
Diese Unterlagen und die darin enthaltenen Informationen sind ausschließliches Eigentum von Verlinde SAS. und enthält nicht öffentliche, vertrauliche und
Firmengeheimnisse, die weder reproduziert, noch Dritten gegenüber veröffentlicht, noch verändert oder in sonstiger Weise ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung
von Verlinde SAS. verwendet werden dürfen. Copyright © (2010) Verlinde SAS. Alle Rechte vorbehalten.
Mängel oder abnormale Zustände, die bei den Inspektionen erkannt werden,
müssen untersucht und entsprechend den Anweisungen für das betreffende
Bauteil beseitigt werden.
BETRIEBSANLEITUNG KETTENZUG
64/97
01/2015

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