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Verlinde STAGEMAKER SR1 254 M1-A20 Betriebsanleitung Seite 12

Kettenzug

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2.5
Pflichten des Betreibers
2.5.1 Allgemeine Sicherheitshinweise
ACHTUNG
HINWEIS
Auf sichere Bedingungen unter der Last achten.
1
Der Eigentümer MUSS sicherstellen, dass der korrekte Kettenzugtyp für die Nutzungsart und die
damit verbundenen Risiken gewählt wird.
Der Eigentümer MUSS alle Beteiligten (einschließlich Bediener, Servicepersonal und Besucher)
unmissverständlich darüber informieren, dass sich Personen nie unter der Last aufhalten dürfen,
und dass der Kettenzug keinesfalls verwendet werden darf, um Lasten über Personen zu halten
oder zu bewegen, wenn er nicht ausdrücklich für diesen Zweck vorgesehen ist (z. B. BGV-D8+
oder BGV-C1-Kettenzug).
Angemessene Beleuchtung sicherstellen
2
Der Eigentümer MUSS sicherstellen, dass der Arbeitsort angemessen beleuchtet ist, damit das
Gerät jederzeit sicher und effizient bedient werden kann.
Laufstege und Wartungsbühnen in Ordnung halten.
3
Der Eigentümer MUSS sicherstellen, dass geeignete Laufstege und Wartungsbühnen an der
Ausrüstung und/oder geeignete Geräte zum Überprüfen und Reparieren der Ausrüstung am
Arbeitsort vorhanden sind.
Laufstege und Wartungsbühnen müssen in einem sicheren Zustand und frei von Gegenständen
gehalten werden.
Betriebs- und Sicherheitsanforderungen einhalten
4
Der Eigentümer MUSS sicherstellen, dass das Gerät die geltenden (lokalen und globalen)
Sicherheits- und Betriebsbedingungen erfüllt.
Wartung
5
Der Eigentümer MUSS sicherstellen, dass die Wartung in den entsprechenden vom Hersteller
vorgeschriebenen Intervallen durchgeführt wird.
Diese Unterlagen und die darin enthaltenen Informationen sind ausschließliches Eigentum von Verlinde SAS. und enthält nicht öffentliche, vertrauliche und
Firmengeheimnisse, die weder reproduziert, noch Dritten gegenüber veröffentlicht, noch verändert oder in sonstiger Weise ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung
von Verlinde SAS. verwendet werden dürfen. Copyright © (2010) Verlinde SAS. Alle Rechte vorbehalten.
Alle Änderungen oder Ergänzungen an der Gerätekonstruktion oder den
Leistungsdaten müssen im Vorfeld mit dem Hersteller oder einem Vertreter des
Herstellers besprochen und von diesem genehmigt werden.
Bei Änderungen des Geräts, die ohne Genehmigung des Herstellers bzw. eines
Vertreters des Herstellers vorgenommen werden, erlischt die Gewährleistung.
Außerdem übernimmt der Hersteller keine Verantwortung für Unfälle, die aufgrund
nicht genehmigter Änderungen entstehen.
BETRIEBSANLEITUNG KETTENZUG
12/97
01/2015

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