Entsorgung
Generell haben Vertreiber die Pflicht, die unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten
durch geeignete Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu
gewährleisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen Abgabe eines Altgeräts bei
einem rücknahmepflichtigen Vertreiber, wenn sie ein gleichwertiges Neugerät mit
einer im Wesentlichen gleichen Funktion erwerben. Diese Möglichkeit besteht auch
bei Lieferungen an einen privaten Haushalt. Im Fernabsatzhandel beschränkt sich
die Möglichkeit einer unentgeltlichen Abholung bei Erwerb eines Neugeräts auf
Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte und Großgeräte, die mindestens eine
Außenkante mit einer Länge von mehr als 50 cm besitzen. Der Vertreiber hat den
Verbraucher bei Abschluss des Kaufvertrags bezüglich einer entsprechenden
Rückgabeabsicht zu befragen. Abgesehen davon können Verbraucher bis zu drei
Altgeräte einer Geräteart bei einer Sammelstelle eines Vertreibers unentgeltlich
abgeben, ohne dass dies an den Erwerb eines Neugeräts geknüpft ist. Allerdings
dürfen die Kantenlängen der jeweiligen Geräte 25 cm nicht überschreiten.
Das Produkt enthält einen Akku, der nicht vom Endkunden entnommen werden
kann. Wenden Sie sich für eine fachgerechte Entsorgung an eine Fachkraft.
Das nebenstehende Symbol bedeutet, dass Batterien und Akkus nicht
zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen. Verbraucher
sind gesetzlich dazu verpflichtet, Batterien und Akkus einer
getrennten Sammlung zuzuführen.
Batterien und Akkus können unentgeltlich bei einer Sammelstelle Ihrer
Gemeinde/Ihres Stadtteils oder im Handel abgegeben werden, damit sie einer
umweltschonenden Entsorgung sowie einer Wiedergewinnung von wertvollen
Rohstoffen zugeführt werden können. Bei einer unsachgemäßen Entsorgung
können giftige Inhaltsstoffe in die Umwelt gelangen, die gesundheitsschädigende
Wirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen haben.
In Elektrogeräten enthaltene Batterien und Akkus müssen nach Möglichkeit
getrennt von ihnen entsorgt werden. Geben Sie Batterien und Akkus nur in
entladenem Zustand ab.
Verwenden Sie wenn möglich wiederaufladbare Batterien anstelle von
Einwegbatterien.
Kleben Sie bei lithiumhaltigen Batterien und Akkus vor der Entsorgung die Pole ab,
um einen äußeren Kurzschluss zu vermeiden. Ein Kurzschluss kann zu einem Brand
oder einer Explosion führen.
Batterien mit erhöhtem Schadstoffgehalt sind zudem mit den folgenden Zeichen
gekennzeichnet: Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei, Li = Lithium
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