Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
Ist durch Laserstrahlung ein Augenschaden eingetreten (bei Überschreitung der MZB-Werte), ist die/der
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Verunfallte unverzüglich einem Augenarzt vorzustellen.
Die Annahme einer Augenschädigung ist gerechtfertigt, wenn eine Bestrahlung mit Laserstrahlen erfolgt
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ist und die MZB-Werte überschritten worden sind.
Der Ersthelfer muss auf Eigenschutz achten.
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Das Gerät stromlos schalten.
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Den Verletzten aus dem Gefahrenbereich retten und Erste Hilfe leisten.
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Notarzt rufen!
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DEUTSCH (Original)
05/2023
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