2.2
Lasersicherheit
2.2.1 Laserklasse(n)
Laserklassen dieser Maschine
Die Laserschutzklasse charakterisiert das Gefährdungspotenzial, das von zugänglicher Laserstrahlung
ausgeht.
Das Lasersystem entspricht der Klasse 2 gemäß EN 60825-1 "Sicherheit von Lasereinrichtungen".
Die eingebaute Laserquelle ist der Klasse 4 entsprechend EN 60825-1 und als solches gekennzeichnet. Im
Betrieb ist die Laserklasse 4 durch Schutzmaßnahmen an der Maschine nicht zugänglich.
Definition der Laserklassen
Laserklasse 2
Bei Lasersystemen der Klasse 2 ist die zugängliche Laserstrahlung für die Haut ungefährlich. Diffuse
Reflexionen des Pilotlasers sowie eine kurzzeitige Bestrahlung (Einwirkungsdauer bis 0,25 Sekunden) der
Augen sind aufgrund der geringen Leistung ebenfalls ungefährlich.
Es ist jedoch möglich, den Lidschlussreflex zu unterdrücken und lange genug in den Klasse 2 Laser zu
blicken, um eine Verletzung des Auges auszulösen.
Laserklasse 4
Bei Lasern der Klasse 4 ist sowohl die direkte Strahlung als auch indirekte Streustrahlung gefährlich und
kann Verletzungen von Haut und Augen verursachen.
Bei Laser der Klasse 4 besteht darüber hinaus bei unsachgemäßer Anwendung eine Brand- und
Explosionsgefahr, wenn die Strahlung auf entsprechend brennbare Materialien trifft. Es ist in der
Verantwortung des Bedieners, erforderliche Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, die eine Entzündung oder
Explosion von Material durch den Laserstrahl sicher ausschließen.
Warnung zur Laserstrahlung
Warnung Laser
Laser der Klasse 2
Laser der Klasse 2 sind bei kurzzeitiger Expositionsdauer (bis 0,25 Sekunden) für das Auge
ungefährlich und dürfen ohne weitere Schutzmaßnahmen betrieben werden. Werden natürliche
Abwendreaktionen oder der Lidschlussreflex unterdrückt, kann dies zu Irritationen der Augen
führen.
–
Lidschlussreflex nicht unterdrücken.
–
Nicht direkt in den Laserstrahl starren.
–
Augen schließen und sich abwenden.
–
Den Laserstrahl niemals direkt und/oder mit optischen Instrumenten, wie zum Beispiel
Objektiven, betrachten.
DEUTSCH (Original)
05/2023
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