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Einstellung Der Teillast; Kontrolle Der Primärluft; Einweisung Des Betreibers - EKU Thermik-2/3 E Aufstellungs-, Bedienungs- Und Instandhaltungsanleitung

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5.4.3.1 Einstellung der Teillast

Überprüfen, ob die in Frage stehende Gasfamilie oder -gruppe für den Betrieb geeignet ist. Die
Teillast ist über die Einstellung des Ausgangsdruckes zu erzielen (siehe Bilder 7 und 8). Höchster
Druck: Modulator mit max. zulässiger Spannung versorgen - durch Anziehen der Mutterschraube
(B) erhöht sich der Druck, durch Lösen, vermindert er sich.
Niedrigster Druck: Einstellung erst nach Einstellung des Höchstdruckes durchführen! Strom vom
Modulator abschalten, Mutterschraube (B) festhalten, Schraube (A) anziehen zur Druckerhöhung,
lösen zur Druckverminderung, Schutzkappe (C) wieder einsetzen.
Zur Erzielung der erforderlichen Teillast von 80 % sind folgende Drücke einzusetzen:
Vorsicht:
Gasdichtheit und sachgerechte Arbeitsweise kontrollieren und Einstellvorrichtungen versiegeln.
Eine Einstellung der Nennwärmebelastung ist nicht erlaubt; nur die Teillast ist einzustellen!
5.4.3.2 Kontrolle der Primärluft
Der Brenner ist mit einem Luftblech (Bild 9) versehen, die vom Hersteller je nach Gasart auf
einen definierten Abstand eingestellt ist.
5.4.3.3 Funktionskontrolle
*
Gerät entsprechend Bedienungsanleitung in Betrieb nehmen
*
Gasdichtheit gemäß DVGW-TRGI bzw. TRF prüfen
*
Alle Schaltelemente auf Funktion prüfen
*
Brennsicherheit (An- und Durchzünden) prüfen
*
Teillast von ca. 80 % prüfen
*
Flammenstabilität (Abheben / Rückschlagen) prüfen
*
einwandfreie Abgasführung prüfen
*
Muffeltemperatur sowohl bei Heißluft- als auch bei Dampfbetrieb prüfen

5.4.3.4 Einweisung des Betreibers

Das Gerät ist nur für gewerbliche Zwecke vorgesehen und muss von Fachkräften
bedient werden.
Den Benutzer anhand der Bedienungsanleitung mit dem Gerät vertraut machen und
Bedienungsanleitung übergeben.
Hinweis, dass bauliche Änderungen, welche die Verbrennungsluftversorgung beeinträchtigen,
einer erneuten Funktionskontrolle bedürfen.
Es ist erforderlich, das Gerät einer regelmäßigen Wartung zu unterziehen und zwar abhängig von
der Nutzungshäufigkeit; mindestens sollte dies jedoch einmal pro Jahr erfolgen.
Abschluss eines Wartungsvertrages wird empfohlen.
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Erdgas 2ELL: 12 mbar;
Flüssiggas 3B/P: 33 mbar.

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