gehen in unser Eigentum über. Garantieleistungen bewirken
weder eine Verlängerung der Ursprungsgarantie, es wird auch
keine neue Garantielaufzeit in Gang gesetzt.
III. Garantieansprüche müssen unverzüglich nach Bekanntwer-
den unter Vorlage des Kaufbeleges in der Garantiezeit geltend
gemacht werden.
IV. Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden
durch unsachgemäßen Gebrauch, der auch in Form eines
missbräuchlichen Nutzens erfolgen kann
- Umwelteinflüsse, wie Überspannung, Feuchtigkeit, Hitze,
Staub etc.
- Nichtbeachtung der geltenden Sicherheitsvorschriften.
- Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung.
- äußere Gewaltanwendung.
- Eigenmächtige Eingriffe und eigenmächtige Reparaturver-
suche.
- Versand in nicht geeigneter Art und Weise, wie z.B. nicht
geeignetem Verpackungsmaterial.
- Verbrauchsmaterialien (Akkupacks, Batterien)
Balaruc, Dezember 2023
Groupe PRESIDENT ELECTRONICS
Route de Séte - BP100
34540 BALARUC - FRANCE