1.2.
Überkopfbefestigung
Lebensgefahr!
Bei der Installation sind die Bestimmungen der BGV C1 (vormals VBG 70) und
EN 60598-2-17 zu beachten! Die Installation ist ausschliesslich durch den
autorisierten Fachhandel vorzunehmen.
Die Aufhängevorrichtungen der LED PAR müssen so gebaut und bemessen sein, dass sie eine
Stunde lang das Zehnfache der Nutzlast tragen können, ohne dass dadurch eine dauernde schädliche
Verformung entsteht.
Die Installation ist grundsätzlich unter Zuhilfenahme einer zweiten, unabhängigen Aufhängung
durchzuführen. Dies kann bspw. ein geeignetes Fangnetz sein. Die zweite Aufhängung muss so
beschaffen und angebracht sein, dass bei einem Störfall der Hauptaufhängung kein Bestandteil der
Installation herunterfallen kann.
Beim Auf-, Um-, und Abbaus ist der unnötige Aufenthalt im Bereich von Bewegungsflächen, auf
Beleuchterbrücken, unter hochgelegenen Arbeitsplätzen oder in sonstigen Gefahrenbereichen
verboten.
Der Unternehmer trägt die Verantwortung dafür, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische
Einrichtungen vor der ersten Inbetriebnahme oder nach entscheidenden Änderungen vor der
Wiederinbetriebnahme durch Sachverständige überprüft werden.
Es
liegt
in
der
maschinentechnische Einrichtungen mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im
Umfang der Abnahmeprüfung überprüft werden.
Der Unternehmer trägt die Verantwortung dafür, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische
Einrichtungen mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen überprüft werden.
Wie bei der Überkopfbefestigung vorzugehen ist:
Das Gerät ist im Idealfall außerhalb des Aufenthaltsbereiches von Personen zu installieren.
WICHTIG! Für die Überkopfbefestigung ist ein hohes Maß an Erfahrung erforderlich. Dies beinhaltet
Kenntnisse zur Berechnung der Tragfähigkeit, Kenntnisse über verwendetes Installationsmaterial und
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Verantwortung
des
Unternehmers,
dass
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sicherheitstechnische
und