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Brennstoffe; Holzhackschnitzel; Holzpellets - Herz firematic 149 Betriebsanleitung

Hackgut- pelletsanlage
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BRENNSTOFFE

In diesem Kapitel sind jene Brennstoffe und deren
Eigenschaften beschrieben, mit denen der HERZ
firematic – Kessel betrieben werden soll.
3.1

Holzhackschnitzel

Holzhackschnitzel
für
wendung
mit
geringem
EN 17225-1/4 gemäß folgender Spezifikation:
Eigenschaftsklasse A1, A2, B1
Partikelgröße P16B und P31,5 und P45A
 G30 bzw. G50
Wassergehalt min. 15 % bis max. 40 %
Aschegehalt:
< 3,0 (B1) m-%
Heizwert
im
> 3,1 kWh/kg
Schüttdichte BD im Anlieferungszustand
> 150 kg/m³
Die Eigenschaftsklassen A1 und A2 stellen
erntefrisches Holz und chemisch unbehandelte
Holzrückstände dar. A1 enthält Brennstoffe mit
geringerem Aschegehalt, was auf keine oder
wenig
Rinde
hinweist
geringerem Wassergehalt, während Klasse A2
einen geringfügig höheren Aschegehalt und/oder
Wassergehalt aufweist. B1 erweitert Herkunft und
Quelle von Klasse A und schließt weitere
Materialien, wie z.B. Kurzumtriebs-Plantagenholz,
Holz aus Gärten und Plantagen usw., sowie
chemisch unbehandeltes Industrie-Restholz ein.
Eigenschaftsklasse B2 umfasst auch chemisch
behandeltes Industrie-Restholz und Gebraucht-
holz.
3.2

Holzpellets

Holzpellets für nichtindustrielle Verwendung nach
ENplus,
Swisspellet,
ÖNORM M 7135
bzw.
EN 17225-2 gemäß folgender Spezifikation:
Eigenschaftsklasse A1, A2
Der maximal zulässige Feinanteil im
Brennstofflager darf 8 % des gelagerten
Brennstoffvolumens nicht überschreiten
(ermittelt
Lochdurchmesser 5 mm)!
Feinanteil zum Zeitpunkt der Verladung:
< 1,0 m-%
4
Nur bei Verwendung eines Rührwerkes mit 3x400 Volt
5
Eigenschaftsklasse A2 nur bei firematic 80 – 301
nichtindustrielle
Ver-
Feinanteil
gemäß
4
gemäß ÖNORM M 7133
< 1,0 (A1),
< 1,5 (A2),
Anlieferungszustand
und
Brennstoffe
DINplus
oder
Pellets
entsprechend
5
mit
Lochsieb
Heizwert
> 4,6 kWh/kg
Schüttdichte BD im Anlieferungszustand
> 600 kg/m³
Mechanische Festigkeit DU, EN 17831-1
im
DU 97.5 ≥ 97,5
Durchmesser 6 mm
Die Nennleistung und die Emissionswerte können
bis zu einem maximalen Wassergehalt von 25%
bzw. einem Mindestheizwert von 3,5 kWh/kg des
zulässigen Brennstoffes garantiert werden.
Ab ca. 25 % Wassergehalt bzw. einem Heizwert
< 3,5 kWh/kg
Minderleistung zu rechnen.
Fremdkörper, wie Steine oder Metallteile,
dürfen
nicht
werden! Sand und Erde führen zu mehr Asche
und Verschlackung.
Es kann in Abhängigkeit des Brennstoffes zur
Schlackenbildung
auch händisch entfernt werden muss.
Bei
Zuwiderhandlung
Garantie- bzw. Gewährleistungsanspruch. Bei
mit
Verfeuerung
Brennstoffen ist mit einer unkontrollierten
Verbrennung zu rechnen. Betriebsstörungen
und Folgeschäden sind wahrscheinlich.
Ist bei Bestellung ein anderer Brennstoff benannt
und
dieser
Auftragsbestätigung vermerkt, so ist die Anlage
auch mit diesem Brennstoff zu betreiben.
Hinweis: Die Anlage wird bei Inbetriebnahme auf
den jeweils vereinbarten Brennstoff eingestellt.
Diese Einstellung (Gebläsedrehzahleinstellungen,
Brennstoffniveaueinstellungen,
Gebläse, Taktzeiten, etc.) sollte bei gleich
bleibender
werden
Brennstoffe
im
Anlieferungszustand
Anlieferungszustand,
ist
mit
einer
entsprechenden
in
die
Anlage
kommen,
welche
erlischt
von
nicht
auch
ausdrücklich
Brennstoffqualität
nicht
3
m-%:
eingebracht
eventuell
jeglicher
geeigneten
in
der
Vor-/Nachlauf
verändert
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