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Brennstoffe; Holzhackschnitzel; Holzpellets - Herz firematic 35 Montageanleitung

Hackgut- pelletsanlage
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3

Brennstoffe

Im Falle eines längeren Stromausfalles (z.B. 2
Tage)
wenn
das
Frostschutzmittel ausgestattet ist kann es bei
niedrigen
Temperaturen
kommen. Um dies zu Verhindern empfiehlt HERZ
ein Notstromaggregat mit einer Leistung die der
Anschlussleistung der Anlage, dem Filtersystem
(wenn vorhanden) und der Austragung entspricht.
3
BRENNSTOFFE
In diesem Kapitel sind jene Brennstoffe und deren
Eigenschaften beschrieben, mit denen der HERZ
firematic – Kessel betrieben werden soll.
3.1

Holzhackschnitzel

Holzhackschnitzel
für
wendung mit geringem Feinanteil gemäß EN
17225-1/4, gemäß folgender Spezifikation:
Eigenschaftsklasse A1, A2, B1
Partikelgröße P16B, P31,5 und P45A
 G30 bzw. G50
Wassergehalt min. 15% bis max. 40%
Aschegehalt: <1.0 (A1), <1.5 (A2), <3,0 (B1)
m-%
Heizwert
im
Anlieferungszustand
kWh/kg
Schüttdichte BD im Anlieferungszustand >
150 kg/m³
Die Eigenschaftsklassen A1 und A2 stellen
erntefrisches Holz und chemisch unbehandelte
Holzrückstände dar. A1 enthält Brennstoffe mit
geringerem Aschegehalt, was auf keine oder
wenig
Rinde
hinweist
geringerem Wassergehalt, während Klasse A2
einen geringfügig höheren Aschegehalt und/oder
Wassergehalt aufweist. B1 erweitert Herkunft und
Quelle von Klasse A und schließt weitere
Materialien, wie z.B. Kurzumtriebs-Plantagenholz,
Holz aus Gärten und Plantagen usw., sowie
chemisch unbehandeltes Industrie-Restholz ein.
Eigenschaftsklasse B2 umfasst auch chemisch
behandeltes Industrie-Restholz und Gebraucht-
holz.
3.2

Holzpellets

Holzpellets für nichtindustrielle Verwendung nach
ENplus, Swisspellet, DINplus oder ÖNORM M
7135 bzw. Pellets entsprechend EN 17225-2
gemäß folgender Spezifikation:
Eigenschaftsklasse A1, A2
4
Nur bei Verwendung eines Rührwerkes mit 3x400 Volt
5
Eigenschaftsklasse A2 nur bei firematic 80 – 301
8
Heizsystem
ohne
zu
Einfrierungen
nichtindustrielle
Ver-
4
gemäß ÖNORM M7133
>
3,1
und
Brennstoffe
mit
5
Montage- Installationsanleitung - E-Doku firematic_20_499 Touch Deutsch_V1.62
Der
maximal
zulässige
Brennstofflager darf 8% des gelagerten
Brennstoffvolumens
(ermittelt mit Lochsieb – Lochdurchmesser
5mm)!
Feinanteil zum Zeitpunkt der Verladung: <1,0
m-%
Heizwert
im
Anlieferungszustand
kWh/kg
Schüttdichte BD im Anlieferungszustand >
600 kg/m³
Mechanische Festigkeit DU, EN 15210-1 im
Anlieferungszustand, m-%: DU97.5 ≥ 97,5
Durchmesser 6mm
Die Nennleistung und die Emissionswerte können
bis zu einem maximalen Wassergehalt von 25%
bzw. einem Mindestheizwert von 3,5 kWh/kg des
zulässigen Brennstoffes garantiert werden.
Ab ca. 25% Wassergehalt bzw. einem Heizwert <
3,5
kWh/kg
ist
mit
Minderleistung zu rechnen.
Fremdkörper, wie Steine oder Metallteile,
dürfen
nicht
in
die
werden! Sand und Erde führen zu mehr Asche
und Verschlackung.
Es kann in Abhängigkeit des Brennstoffes zur
Schlackenbildung
kommen,
auch händisch entfernt werden muss.
Bei
Zuwiderhandlung
Garantie- bzw. Gewährleistungsanspruch. Bei
Verfeuerung
von
Brennstoffen ist mit einer unkontrollierten
Verbrennung zu rechnen. Betriebsstörungen
und Folgeschäden sind wahrscheinlich.
Ist bei Bestellung ein anderer Brennstoff benannt
und
dieser
auch
Auftragsbestätigung vermerkt, so ist die Anlage
auch mit diesem Brennstoff zu betreiben.
Hinweis: Die Anlage wird bei Inbetriebnahme auf
den jeweils vereinbarten Brennstoff eingestellt.
Diese Einstellung (Gebläsedrehzahleinstellungen,
Brennstoffniveaueinstellungen,
Gebläse, Taktzeiten, etc.) sollte bei gleich
bleibender
Brennstoffqualität
werden.
Feinanteil
im
nicht
überschreiten
>
4,6
einer
entsprechenden
Anlage
eingebracht
welche
eventuell
erlischt
jeglicher
nicht
geeigneten
ausdrücklich
in
der
Vor-/Nachlauf
nicht
verändert

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