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Zanussi KEV6140FBB Benutzerinformation Seite 39

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Informationen zur Entsorgung
Ihre Pflichten als Endnutzer
Dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät ist mit einer
durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern
gekennzeichnet. Das Gerät darf deshalb nur getrennt
vom unsortierten Siedlungsabfall gesammelt und
zurückgenommen werden, es darf also nicht in den
Hausmüll gegeben werden. Das Gerät kann z. B. bei
einer kommunalen Sammelstelle oder ggf. bei einem
Vertreiber (siehe zu deren Rücknahmepflichten unten)
abgegeben werden. Das gilt auch für alle Bauteile,
Unterbaugruppen und Verbrauchsmaterialien des zu
entsorgenden Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf, müssen alle
Altbatterien und Altakkumulatoren vom Altgerät getrennt
werden, die nicht vom Altgerät umschlossen sind. Das
gleiche gilt für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem
Altgerät entnommen werden können. Der Endnutzer ist
zudem selbst dafür verantwortlich, personenbezogene
Daten auf dem Altgerät zu löschen.
Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien zu recyceln, die mit
diesem Symbol gekennzeichnet sind. Entsorgen Sie
solche Materialien, insbesondere Verpackungen, nicht
im Hausmüll sondern über die bereitgestellten
Recyclingbehälter oder die entsprechenden örtlichen
Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt- und Gesundheitsschutz
auch elektrische und elektronische Geräte.
Rücknahmepflichten der Vertreiber in Deutschland
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche Elektro- und
Elektronikgeräte vertreibt oder sonst geschäftlich an
Endnutzer abgibt, ist verpflichtet, bei Abgabe eines
neuen Geräts ein Altgerät des Endnutzers der gleichen
Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen
wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in
unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen. Das gilt auch für Vertreiber von
Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m², die mehrmals im Kalenderjahr oder
dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und
auf dem Markt bereitstellen. Solche Vertreiber müssen
zudem auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in
keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind
(kleine Elektrogeräte), im Einzelhandelsgeschäft oder in
unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen; die Rücknahme darf in diesem Fall
nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes
geknüpft, kann aber auf drei Altgeräte pro Geräteart
beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, wenn das
neue Elektro- oder Elektronikgerät dorthin geliefert wird;
in diesem Fall ist die Abholung des Altgerätes für den
Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch für den Vertrieb
unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln,
wenn die Vertreiber Lager- und Versandflächen für
Elektro- und Elektronikgeräte bzw. Gesamtlager- und -
versandflächen für Lebensmittel vorhalten, die den oben
genannten Verkaufsflächen entsprechen. Die
unentgeltliche Abholung von Elektro- und
Elektronikgeräten ist dann aber auf Wärmeüberträger
(z. B. Kühlschrank), Bildschirme, Monitore und Geräte,
die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100
cm² enthalten, und Geräte beschränkt, bei denen
mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als
50 cm beträgt. Für alle übrigen Elektro- und
Elektronikgeräte muss der Vertreiber geeignete
Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum
jeweiligen Endnutzer gewährleisten; das gilt auch für
kleine Elektrogeräte (s.o.), die der Endnutzer
zurückgeben will, ohne ein neues Gerät zu kaufen.
Rücknahmepflichten von Vertreibern und andere
Möglichkeiten der Entsorgung von Elektro- und
Elektronikgeräten in der Region Wallonien
Vertreiber, die Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen,
sind verpflichtet, bei der Lieferung von Neugeräten
Altgeräte desselben Typs, die im Wesentlichen die
gleichen Funktionen wie die Neugeräte erfüllen,
kostenlos vom Endverbraucher zurückzunehmen. Dies
gilt auch bei der Lieferung von neuen Elektro- und
Elektronikgeräten oder beim Fernabsatz.
Darüber hinaus ist jeder, der Elektro- und
Elektronikgeräte auf einer Verkaufsfläche von
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