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Bei der Routenplanung werden keine Einschränkungen, weder bei Fahrmanövern
noch bei Fahrtrichtungen, berücksichtigt.
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Es werden nur Straßen verwendet, die für Fußgänger zugänglich sind.
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Straßen mit Zugangsbeschränkungen sind von den Routen ausgeschlossen.
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Privatstraßen werden nur verwendet, wenn Ihr Ziel in dieser Straße liegt.
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Bei der Routenberechnung werden keine Geschwindigkeitsbeschränkungen
berücksichtigt. Zur Berechnung der geschätzten Ankunftszeit wird eine
durchschnittliche Gehgeschwindigkeit herangezogen.
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Auf Kreuzungen sind alle Fahrmanöver möglich.
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Fahrtrichtungsbeschränkungen werden dermaßen in der Route berücksichtigt,
dass ein Fahren in die eigentlich verbotene Richtung mit niedriger
Geschwindigkeit erlaubt ist.
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Privatstraßen werden nur verwendet, wenn Ihr Ziel in dieser Straße liegt.
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Fußwege sind von den Routen ausgeschlossen.
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Bei der Routenplanung werden Einschränkungen bei Fahrmanövern und
Fahrtrichtungen berücksichtigt.
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Es werden nur Straßen verwendet, die für Busse zugänglich sind.
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Privat- und Anrainerstraßen sowie Fußwege sind von den Routen
ausgeschlossen.
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Bei der Routenplanung werden Einschränkungen bei Fahrmanövern und
Fahrtrichtungen berücksichtigt.
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Es werden nur Straßen verwendet, die für Taxis zugänglich sind.
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Privat- und Anrainerstraßen sowie Fußwege sind von den Routen
ausgeschlossen.
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Bei der Routenplanung werden Einschränkungen bei Fahrmanövern und
Fahrtrichtungen berücksichtigt.
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Es werden nur Straßen verwendet, die für Lastkraftwagen zugänglich sind.
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Privat- und Anrainerstraßen sowie Fußwege sind von den Routen
ausgeschlossen.
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Kehrtwendungen sind von den Routen ausgeschlossen (das Umkehren auf einer
Straße mit Mittelstreifen gilt nicht als Kehrtwende).
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Bei der Routenberechnung verwendete oder ausgeschlossene Straßenarten:
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