4 | Transport und Lagerung
Verhinderung von
Kurzschlüssen
Transport von
beschädigten Batterien
Gefahreneinstufung
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– Vor dem Versand Informationen über eine Person,
welche speziell im Gefahrgutversand geschult ist,
einholen.
– Sämtliche geltende nationale Vorschriften einhalten.
Zur Verhinderung von Kurzschlüssen und damit
einhergehender Erwärmung dürfen Lithium-Ionen-
Batterien niemals ungeschützt transportiert werden.
Für den Transport daher:
– Kontakte abkleben.
– wenn möglich die Batterie in die Originalverpackung
einlegen.
– Batterie in einer elektrisch nicht leitfähigen
Verpackung transportieren.
– Batterie in der Verpackung so verpacken, dass sie
sich nicht bewegen kann.
– Verpackung so sichern, dass sie sich nicht bewegen
kann.
Der Transport einer beschädigten oder zurückgerufenen
Batterie kann in bestimmten Fällen Beschränkungen
unterliegen oder untersagt sein. Vor dem Versand
Informationen über eine Person, welche speziell im
Gefahrgutversand geschult ist, einholen.
Der Transport der Lithium-Ionen-Batterie fällt unter die
Gefahreneinstufung UN3480.
Das Transportstück mit entsprechendem Piktogramm
kennzeichnen.
Betriebsanleitung E-Bike Cleopatra & Cäsar
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