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Sicherheit Für Kinder - EGO MOVEMENT Cleopatra Betriebsanleitung

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2 | Sicherheit
2.2.3 Sicherheit für Kinder
Kind fährt selbst
Mitnahme des Kindes
14
Für Kinder gelten spezielle Regelungen im Straßenverkehr.
Der*die Erziehungs- oder Aufsichtsberechtigte muss sich
über diese informieren und dem Kind vermitteln.
Gegebenenfalls muss das Kind ein vorgeschriebenes Alter
und/oder eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzen. Nur
Kinder, die die nationalen Vorschriften erfüllen, dürfen
E‑Bike fahren.
Sicherstellen, dass z. B. in Deutschland die Anforderungen
der Straßenverkehrsordnung StVO erfüllt sind.
Das Alter des Kindes muss mindestens 14 Jahre betragen,
falls ein Leichtmotorfahrrad-Ausweis (Kategorie M)
vorhanden ist; ansonsten muss ein Alter von mindestens
16 Jahren erreicht sein.
Um die Sicherheit von Kindern im Umgang mit dem E‑Bike
zu gewährleisten liegt es in der Verantwortung der
Erziehungs- oder Aufsichtsberechtigten folgendes
sicherzustellen:
– Technisch einwandfreier Zustand des E‑Bikes.
– Anpassung des E‑Bikes auf die Körpergröße des
Kindes.
– Fahrkönnen des Kindes.
Die Mitnahme des Kindes auf dem Gepäckträger, der
Lenkstange etc. ist nicht gestattet.
Zur Mitnahme des Kindes
– ausschließlich geeignete und geprüfte Kindersitze
oder Anhänger verwenden.
– sicherstellen, dass Kindersitz oder Anhänger
ausschließlich entsprechend den Angaben in der
zugehörigen Anleitung am E‑Bike befestigt ist.
– die Spiralfedern unterhalb der Satteldecke
angemessen abdecken, um ein Einklemmen von
Fingern zu verhindern.
– sicherstellen, dass das Kind einen Fahrradhelm trägt.
– sicherstellen, dass die Füße des Kindes vor Kontakt
mit bewegten Bauteilen wie den Speichen geschützt
sind.
Betriebsanleitung E-Bike Cleopatra & Cäsar
EGO Movement

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