2 | Sicherheit
Bestimmungsgemäße
Verwendung
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2 Sicherheit
Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über alle wichtigen
Sicherheitsaspekte für einen optimalen Schutz von
Fahrer*innen sowie für den sicheren und störungsfreien
Gebrauch. Die Nichtbeachtung der in dieser
Betriebsanleitung aufgeführten Handlungsanweisungen
und Sicherheitshinweise kann zu Gefährdungen führen.
2.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Das E‑Bike ist ausschließlich für die hier beschriebene
bestimmungsgemäße Verwendung konzipiert und
konstruiert.
– Das E‑Bike ist für den Privatgebrauch bestimmt.
– Das E‑Bike ist ausschließlich zur Fortbewegung von
Einzelpersonen bestimmt.
– Das E‑Bike darf ausschließlich mit den dafür
vorgesehenen Batterien betrieben werden.
– Das E‑Bike darf ausschließlich entsprechend der
national geltenden Straßenverkehrsbestimmungen
verwendet werden.
– Kinder dürfen ausschließlich in geeigneten
Kindersitzen oder Anhängern transportiert werden.
– Gepäck darf ausschließlich mit geeigneten
Transportvorrichtungen (wie Gepäckträger und Korb)
transportiert werden.
– Das E‑Bike darf ausschließlich unter Einhaltung des
zulässigen Gesamtgewichts (Technische Daten
[} 73]) genutzt werden.
– Das E‑Bike darf ausschließlich im öffentlichen
Straßenverkehr, auf befestigten Wegen und in
leichtem Gelände, wie z. B. Feldwegen genutzt
werden.
Betriebsanleitung E-Bike Cleopatra & Cäsar
EGO Movement