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Storch 620110 Original Bedienungsanleitung Seite 11

Power led lighter 3,7 v

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rungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall
DE
vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen.
Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederver-
wendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungs-
trägers zugeführt werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei
den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG
eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von
mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie die-
jenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro-
und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommuni-
kationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und
Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesamten
Lager- und Versandflächen mindestens 800 m² betragen. Vertreiber
haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückgabe-
möglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer
zu gewährleisten. Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe
eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern
unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im
Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer
abgegeben wird.
Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert
wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen
Abholung übergeben werden; dies gilt bei einem Vertrieb unter
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kate-
gorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärme-
überträger", „Bildschirmgeräte" oder „Großgeräte" (letztere mit
mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu
einer entsprechenden Rückgabe-Absicht werden Endnutzer beim
Abschluss eines Kaufvertrages befragt. Außerdem besteht die
Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der
Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für solche
Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind,
und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.
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