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Osna EWR 450/1800 Originalbetriebsanleitung Seite 7

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Wasseraufbereitungsanlage
technisch einwandfreiem Zustand so-
wie bestimmungsgemäß, sicherheits-
und gefahrenbewusst unter Beachtung
dieser Anleitung betreiben.
Diese Anleitung und alle mitgeltenden
Dokumente vollständig und lesbar hal-
ten und dem Personal jederzeit zu-
gänglich aufbewahren.
Jede Arbeitsweise unterlassen, die das
Personal oder unbeteiligte Dritte ge-
fährdet.
Bei sicherheitsrelevanter Störung An-
lage sofort stillsetzen und Störung
durch zuständige Person beseitigen
lassen.
Ergänzend zur Gesamtdokumentation
die gesetzlichen oder sonstigen Sicher-
heits- und Unfallverhütungsvorschriften
sowie die geltenden Normen und Richt-
linien des jeweiligen Betreiberlandes
einhalten.
Technische Aufkleber nicht entfernen.
2.2.2 Pflichten des Betreibers
Sicherheitsbewusstes Arbeiten
Die in dieser Betriebsanleitung erwähnten Si-
cherheitsbestimmungen, die Vorschriften zur
Arbeitssicherheit und alle weiteren internen Si-
cherheitsbestimmungen des Betreibers müs-
sen beachtet werden.
Anlage nur in technisch einwandfreiem
Zustand sowie bestimmungsgemäß, si-
cherheits- und gefahrenbewusst unter
Beachtung dieser Anleitung betreiben.
6
2 Sicherheit
nur
in
Personalqualifikation
Der Anlagenbetreiber muss sicherstellen, dass
mit Tätigkeiten an der Anlage beauftragtes Per-
sonal vor Arbeitsbeginn diese Anleitung und
alle mitgeltenden Dokumente gelesen und ver-
standen hat, insbesondere Sicherheits-, War-
tungs- und Instandsetzungsinformationen.
Jegliche Art von Arbeiten an der Anlage darf nur
an der vollständig außer Betrieb genommenen
Anlage erfolgen. Nach den Arbeiten sind alle Si-
cherheitsvorrichtungen wieder zu montieren
und in Funktion zu setzen.
Bevor die Anlage wieder in Betrieb genommen
wird, müssen alle notwendigen Schritte zur In-
betriebnahme durchgeführt worden sein (→6.1
Inbetriebnahme).
Wasseraufbereitungsanlagen EWR
Einhaltung und Überwachung sicher-
stellen:
-
bestimmungsgemäße Verwendung
gesetzliche oder sonstige Sicher-
-
heits-
und
schriften
Sicherheitsbestimmungen im Um-
-
gang mit gefährlichen Stoffen
Schutzausrüstung zur Verfügung stel-
len.
Gefährdungen durch elektrische Ener-
gie sind auszuschließen (Einzelheiten
hierzu siehe z.B. in den Vorschriften
des VDE und der örtlichen Energiever-
sorgungsunternehmen).
Bei allen Montage- und Wartungsarbei-
ten Anlage spannungsfrei schalten und
verriegeln.
Arbeiten an der Anlage nur an drucklo-
ser Anlage durchführen.
Verantwortungen, Zuständigkeiten und
Überwachung des Personals regeln.
Unfallverhütungsvor-

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