Wasser, ist je nach Filtermaterial alkalisch
und darf nicht in Gewässer mit Fischzucht
eingeleitet werden.
6.2 Betrieb
6.2.1 Rückspülung
In den ersten zwei Wochen nach Inbetrieb-
nahme ist die Filteranlage täglich Rückzuspü-
len.
Die späteren Zeitintervalle werden individuell, je
nach Rohwasserqualität und Entnahme, festge-
legt. Die Filteranlage muss aber mindestens
einmal pro Woche zurückgespült werden.
Die Rückspülung erfolgt wie in Kapitel 6.1.2 ,
Punkt 5 – 8 , beschrieben.
HINWEIS
Ventil 2 (Kugelhahn in der Schlammwasser-
leitung) muss jetzt voll geöffnet werden.
Die Rückspülvorgänge so oft wiederholen, bis
das austretende Wasser klar ist.
HINWEIS
Die regelmäßige Rückspülung ist für die Le-
bensdauer der Filtermasse sehr wichtig.
Wir empfehlen deshalb den Einbau einer au-
tomatischen Rückspüleinrichtung RSA 2.
6.2.2 Luftpolster im Druckkessel
Beim Ausschaltpunkt der Pumpe muss das
Luftpolster im Druckkessel 1/3 des gesamten
Druckkesselluftvolumens
7 Wartung/Instandhaltung
betragen.
Der
Wasseraufbereitungsanlagen EWR
Wasserstand kann an der Wasserstandsan-
zeige abgelesen werden.
Das Luftpolster muss regelmäßig überprüft und
unbedingt wieder ergänzt werden.
Die Luftpolsterergänzung erfolgt
•
über eine installierte Luftleitung vom
Belüftungskompressor zum Druckkes-
sel in Verbindung mit einer automati-
schen Luftpolsterergänzung.
•
bei Bedarf mit einem Kompressor.
7 Wartung/Instandhaltung
Bei allen Instandhaltungsarbeiten muss die
elektrische
Stromversorgung
und gegen Wiedereinschaltung gesichert sein.
Sicherstellen, dass die Anlage drucklos ist.
GEFAHR
Lebensgefahr durch Stromschlag!
An elektrischen Einrichtungen darf die War-
tung nur von Fachkräften durchgeführt wer-
den.
Vor der Wartung und Reinigung der elektri-
schen Einrichtungen muss der spannungs-
lose Zustand hergestellt und für die Dauer
der Arbeiten sichergestellt sein.
Für Montagen und Reparaturen stehen ge-
schulte Kundendienst- Monteure zur Verfü-
gung.
Die Prüfungsintervalle sind von der Beanspru-
chung der Anlage abhängig.
ausgeschaltet
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