2.
Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die aus den unten angeführten
Gründen entstanden sind:
Ungeeignetes oder unsachgemäßes Nutzen, fehlerhafte Montage, resp. Inbetriebnahme
durch den Kunden oder Drittperson, natürliches Abnutzen, falscher oder unvorsichtiger
Umgang, ungeeignetes Betriebsmittel, Ersatzteile, falsche Montage, chemische oder
elektrische Einflüsse, soweit diese nicht bis zum Lieferanten zurückverfolgt werden
können.
3. Der Kunde ist verpflichtet, nach Absprache mit dem Lieferanten, die benötigte Zeit und
Gelegenheit zur Ausführung aller, nach sinnvoller Erwägung des Lieferanten, notwendiger
Verbesserungen und Ersatzlieferungen aufzubringen. Andernfalls ist der Lieferant seiner
Verantwortung enthoben. Nur im Fall der Gefahr, die die Arbeitssicherheit gefährdet oder
zur Abwendung unverhältnismäßig großer Schäden, wo unverzüglich eine Abstimmung mit
dem Lieferanten notwendig ist, hat der Kunde oder die Drittperson das Recht die
Mängelbehebung selbst durchzuführen und erhalten im Voraus den vereinbarten Ersatz.
4.
Sollte sich ein Mangel zeigen, trägt der Lieferant die Kosten für die Ersatzteile inklusive
Transport und inklusive der angemessenen Montagekosten zu den gemäß dem Lieferanten
bekannten Sätzen. Daneben auch, wenn in bestimmten Fällen Kosten für eine Assistenz
und Hilfe von Monteuren, soweit es notwendig ist, dass diese der Lieferant zur Verfügung
stellt, eingefordert werden können. Sonstige Kosten trägt der Kunde.
Falsch ausgefüllte Reklamationsprotokolle werden nicht abgewickelt.
Die Reparatur muss unverzüglich, spätestens aber 14 Tage nach dem Schadensfall,
durchgeführt werden.
Reklamationsprotokolle, die der Importeur später als 8 Tage nach der Durchführung der
Reparatur erhält, werden nicht genehmigt.
Die reklamierten Teile, die Timan a/s zurückfordert, müssen spätestens 8 Arbeitstage
nach Erhalt der Ersatzteile im Produktionsbetrieb eintreffen. Die zurückgegebenen Teile
werden nur mit beigelegter Marke und Nummer des Reklamationsprotokolls genehmigt.
Eventuelle Beschwerden gegen den Reklamationsentscheid müssen spätestens 3 Wochen
nach der Annahme der zu erledigenden Reklamation eingereicht werden.
5.
Die Garantiezeit auf Ersatzteile und Reparaturen beträgt drei Monate, gilt aber mindestens
bis zum Ablauf der ursprünglichen Garantie vom Lieferanten.
6.
Im Fall eventueller unfachgemäßer Veränderungen oder Reparaturen ohne vorhergehende
Abstimmung mit dem Lieferanten, durchgeführt durch den Kunden oder Drittperson,
endet die Garantie für Folgen, die aus diesem Ausgehen.
7.
Weitere Ansprüche des Kunden, hauptsächlich der Anspruch auf Schadensersatz für
Schäden, die nicht direkt an der Maschine entstanden, sind ausgeschlossen.
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