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AEG LR8EA75690 Benutzerinformation Seite 105

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Rücknahmepflichten von Vertreibern und andere
Möglichkeiten der Entsorgung von Elektro- und
Elektronikgeräten in der Region Wallonien
Vertreiber, die Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen, sind
verpflichtet, bei der Lieferung von Neugeräten Altgeräte desselben
Typs, die im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie die
Neugeräte erfüllen, kostenlos vom Endverbraucher
zurückzunehmen. Dies gilt auch bei der Lieferung von neuen
Elektro- und Elektronikgeräten oder beim Fernabsatz.
Darüber hinaus ist jeder, der Elektro- und Elektronikgeräte auf einer
Verkaufsfläche von mindestens 400 m² verkauft, verpflichtet,
Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind
(Elektrokleingeräte), im Ladengeschäft oder in unmittelbarer Nähe
kostenlos zurückzunehmen; die Rücknahme darf in diesem Fall
nicht vom Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes abhängig
gemacht werden.
Die Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten kann auch auf
Containerplätzen oder zugelassenen Recyclinghöfen erfolgen. Für
weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre
Gemeindeverwaltung.
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