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Columbus IDV 100 Original Bedienungsanleitung Seite 7

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Industriesauger
IDV 100
1.5 Sachgemäßer Gebrauch
Diese spezifischen Saugermodelle wurden ausschließlich zum Aufsaugen von Stäuben und festen
Abfällen mit Hilfe der vorgesehenen Filter konzipiert, gebaut und mit Schutzeinrichtungen versehen.
Achtung!
Verwenden Sie stets die für die aufzusaugenden Stäube bzw. Abfälle ausgewiesenen Filter.
Jeder andere Gebrauch ist als SACHWIDRIG zu betrachten.
Der Sauger ist für den professionellen Gebrauch in der Industrie bestimmt.
1.6 Zulässige Umgebungsbedingungen
Zur Gewährleistung des einwandfreien Betriebs muss der Sauger vor Klimaeinwirkungen (Regen,
Hagel, Schnee, Nebel, schwebende Stäube etc.) geschützt, bei einer Betriebstemperatur zwischen 5°
C und 45° C und einer relativen Feuchtigkeit unter 70 % aufgestellt werden. Der Arbeitsplatz muss
sauber, ausreichend beleuchtet und frei von explosions- oder deflagrationsfähiger Atmosphäre sein.
1.7 Lärmentwicklung
Die Messungen des Schalldruckpegels wurden in Übereinstimmung mit den Normen 2006/42/CE
durchgeführt. Der Dauerschalldruckpegel dieses spezifischen Nass- und Trockensauger-Modell
beträgt:
76 dB (A)
Die Hand-Arm-Vibration während der Bedienung des Saugers ist niedriger als 2,5 m/sek.
Achtung!
Gemäß
den
Bestimmungen
der
Gesetzesverordnung
müssen
Arbeiter,
die
einem
Schalldruckpegel
über
85
dB(A)
ausgesetzt
sind,
mit
geeigneter
persönlicher
Schutzausrüstung ausgestattet sein.
Sieht die Anwendung den Gebrauch in diesen Bedingungen vor, müssen den Arbeitern
dementsprechend zugelassene persönliche Schutzausrüstungen für den Schutz des Gehörs
zur Verfügung gestellt werden. Außerdem sind sie über die Gefahren infolge von
Lärmeinwirkung zu informieren.
1.8 Lagerung
Entfernen und reinigen Sie den Filter, leeren Sie den Behälter und lagern Sie den Sauger an einem
vor Klimaeinwirkung geschützten Ort mit einer Temperatur von 0° C bis 40° C. Decken Sie ihn mit
einem Nylontuch ab, um Staubansammlungen zu vermeiden.
1.9 Außerbetriebnahme
Bei
Außerbetriebnahme
müssen
alle
Teile
des
Saugers
gemäß
den
geltenden
Gesetzesbestimmungen den zugelassenen Sammelstellen übergeben werden. Hierzu sind die
Kunststoff- und Gummiteile vom Elektromaterial zu trennen. Alle ausschließlich aus Kunststoff,
Aluminium, Stahl gefertigten Bauteile können zur Wiederverwertung an die entsprechenden
Sammelstellen übergeben werden.
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