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Abbau; Entsorgung; Reklamationsrecht - liftup FlexStep V2 Benutzerhandbuch

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BENUTZERHANDBUCH – FLEXSTEP V2 – DE VERSION 1.1

19. Abbau

Um einen korrekten Abbau des Lifts für eine evtl. Wiederverwendung an einem anderen Ort
sicherzustellen, wird die Beauftragung eines autorisierten Servicetechnikers empfohlen. Für
Hilfe beim Abbau wenden Sie sich bitte an Ihren Händler.
Bitte beachten Sie die Gefahr des möglichen Umkippens, wenn der FlexStep V2 vom Gebäude
getrennt wird.

20. Entsorgung

Der Besitzer ist verpflichtet, für eine Entsorgung des Produkts gemäß den jeweils aktuell
geltenden Vorschriften zu sorgen.
Bitte beachten Sie besonders die Batterien in der Steuerung, die separat entsorgt werden
müssen.
Wenden Sie sich evtl. an Ihren Händler für Hilfe bei der Entsorgung.

21. Reklamationsrecht

Der Umfang des Reklamationsrechts richtet sich nach den jeweils aktuell geltenden
Gewährleistungsvorschriften. Mehr dazu finden Sie in den Verkaufs- und Lieferbedingungen:
http://www.liftup.dk/en/about-liftup/general-conditions/.
ACHTUNG: Das Reklamationsrecht kann erlöschen, wenn die vorgeschriebenen
Servicedurchsichten nicht eingehalten werden.
Wenn die vorgeschriebenen Servicedurchsichten nicht eingehalten werden, kann dies
schwerwiegende Folgen für die Sicherheit des Produktes haben. Es liegt in der Verantwortung
des Kunden, die für das Produkt vorgeschriebenen Servicedurchsichten jederzeit einzuhalten.
Vgl. AT Verordnung (AT Bekendtgørelse) 1109 § 14.
Viel Freude mit Ihrem neuen FlexStep V2!
Mit freundlichen Grüßen Liftup A/S
31
Liftup A/S Hagensvej 21| DK-9530 Støvring | Denmark |
T:
+45 96 86 30 20 |
M:
mail@liftup.dk | www.liftup.dk | CVR DK-1015 3964

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