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Gewährleistungsbedingungen - Alpha Motors SC 22 2023 Benutzerhandbuch

125 ccm 95 km/h
Inhaltsverzeichnis

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Gewährleistungsbedingungen
Eine Erstattung von Kosten im Rahmen der Gewährleistung ist nur
nach vorheriger Kostenfreigabe möglich.
Die Gewährleistungsdauer beträgt 24 Monate ab Kaufdatum. Bei
gewerblicher Nutzung beträgt die Gewährleistungszeit 12 Monate.
1.
Es wird eine dem Stand der Technik entsprechende Fehlerfrei-
heit des Rollers in Werkstoff und Herstellung zum Zeitpunkt
der Übergabe des Rollers gewährt. Die Erfüllung der Gewähr-
leistungsverpflichtung erfolgt nach unserer Wahl durch Instand-
setzung des Rollers. Die Untersuchung der Störung und Ihrer
Ursachen erfolgt stets durch eine Fachwerkstatt oder durch uns
autorisierte Servicepartner und umfasst:
Reparatur oder Austausch des defekten Bauteils.
Prüfaufwand (nur in den ersten 6 Monaten).
Ersatzteillieferung für die Reparaturarbeiten im Rahmen der
Gewährleistung.
Ersetzte Ersatzteile gehen in unser Eigentum über und können bei
Bedarf zur Überprüfung angefordert werden. Die Einhaltung der
Serviceintervalle ist hierfür die Grundlage.
Bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch gehen die Kosten des
Versandes und die Kosten des Aus- und Einbaus des defekten Teils zu
unseren Lasten. Der Gewährleistungsanspruch ist nachzuweisen mit
Inspektionsnachweisen, Rechnungen mit Fahrgestellnummer, Bilder
vom Tacho. Die Gewährleistung beinhaltet keine Mobilitätsgarantie.
SC22 - Gewährleistungsbedingungen
Es können keine Ersatzansprüche gegenüber der Firma Alpha-Mobil
Vertriebsges. mbH gelten gemacht werden.
2.
Der Käufer verpflichtet sich, das gekaufte Fahrzeug zu keinem
anderen als dem in der Betriebsanleitung vorgesehenen Zweck
zu benutzen.
3.
Wenn der Roller von Dritten oder durch Einbau fremder Teile
verändert worden ist bzw. eingetretene Mängel in ursprüng-
lichem Zusammenhang mit der Veränderung stehen, erlischt
der Gewährleistungsanspruch. Ferner erlischt der Gewährleis-
tungsanspruch, wenn die Vorschriften über die Behandlung des
Rollers nicht befolgt werden und die vorgesehenen Wartungs-
dienste nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig eingehalten und/
oder durchgeführt worden sind.
4.
Nicht eingeschlossen in die Gewährleistung sind:
Nachfüllen von Schmiermittel, Spezialflüssigkeiten und verschie-
denes Verbrauchsmaterial, das nicht im Zusammenhang mit
Reparaturarbeiten im Rahmen der Gewährleistung nötig ist.
alle Wartungsarbeiten oder sonstige Arbeiten, die durch Ab-
nutzung, Unfall oder Betriebsbedingungen, sowie Fahrten unter
Nichtbeachtung der Herstellerangaben, entstehen.
alle Vorkommnisse wie Geräuschentwicklung, Schwingungen,
Abnutzung usw., die die Fahrzeug- und Fahreigenschaften nicht
beeinträchtigen.
leichtes Austreten von Öl oder anderen Flüssigkeiten aus Dich-
tungen, die keine Veränderung des Flüssigkeitsstandes bewirken.
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