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Gewährleistung; Maße Und Gewichte - SFM ZZ Betriebsanleitung

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technische daten
Maße und gewichte
Gesamtlänge:
2120 mm
Breite über Lenker ohne Rückspiegel:
840 mm
Maximale Höhe ohne Rückspiegel:
1120 mm
Achsabstand:
1400 mm
Sitzhöhe:
920 mm
Trockengewicht:
115 kg
Leergewicht:
124 kg
Zulässiges Gesamtgewicht:
274 kg
Höchstgeschwindigkeit:
105 km/h
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ZZ/ZX 125
ZZ/ZX 125
Die Firma SFM GmbH erbringt im Rahmen
ihrer gesetzlichen Gewährleistungsver-
pflichtungen im Falle eines auftretenden
Mangels folgende Leistungen über den
autorisierten SFM Händler (Verkäufer) an
den Käufer:
1. Die Firma SFM GmbH beseitigt, über
den autorisierten SFM Händler (Verkäu-
fer), in einem Zeitraum von 24 Monaten
ab Übergabe des Fahrzeuges an den
Endkunden, die auftretenden Mängel,
die auf Material- oder Herstellungsfehler
beruhen, durch Reparatur oder Aus-
tausch des betroffenen Teiles gemäß
den gesetzlichen Gewährleistungsrege-
lungen. Sie kann die verlangte Reparatur
bzw. den Austausch des mangelbehaf-
teten Teiles verweigern, wenn dies nur
mit unverhältnismäßigen Kosten möglich
ist. In diesem Fall kann die Firma SFM
GmbH über den autorisierten SFM
Händler (Verkäufer) den Mangel durch
die jeweils andere Möglichkeit der Nach-
erfüllung beheben. Sind beide Arten der
Nacherfüllung nur mit unverhältnismä-
ßigen Kosten möglich, kann die Firma
SFM GmbH über den autorisierten SFM
Händler (Verkäufer) die Nacherfüllung
insgesamt verweigern. Dem Kunden
stehen dann die gesetzlichen Ansprüche
zu. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum
der Firma SFM GmbH über.
hat der Käufer dem Verkäufer das ord-
2. Durch den Einbau von Ersatzteilen im
nungsgemäß ausgefüllte Serviceheft
Rahmen eines Gewährleistungsfalles
vorzulegen.
wird die ab Lieferung des Fahrzeuges an
6. Die folgende Tabelle gibt dem Käufer
den Kunden laufende Gewährleistungs-
einen Überblick über die durchschnitt-
frist nicht verlängert.
lichen Grenzen der jeweiligen Ver-
3. Von der Gewährleistung unberührt
schleißteile:
bleiben Abnutzungserscheinungen in
Folge des normalen Gebrauches sowie
Abnutzungen durch unsachgemäße
Handhabung und unsachgemäßen
Gebrauch. Oxydation und Korrosion
werden aufgrund von Umwelteinflüssen
hervorgerufen und stellen ebenfalls
keinen dem Gewährleistungsrecht un-
terfallenden Mangel dar.
4. Der Käufer verliert seinen Gewähr-
leistungsanspruch bei: Manipulation
des Fahrzeuges, Anbau einer anderen
Auspuffanlage, Änderung der Getriebe-,
Sekundärübersetzung und bei Anbau
von Zubehör und Ersatzteilen, welche
nicht von der Firma SFM GmbH frei-
gegeben wurden. Ebenfalls zu einem
Verlust des Gewährleistungsanspruches
führen Eingriffe durch eine nicht von der
Firma SFM GmbH autorisierte Werkstatt,
sowie die Nichteinhaltung der Wartungs-
intervalle bei einem autorisierten SFM
Händler.
5. Bei Anzeige eines Gewährleistungsfalles
gewährleistung
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