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Husqvarna LBV 4300-ABR Bedienungsanweisung Seite 7

Laubblasgerät

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DEUTSCH
In schwer einsehbaren Bereichen den Laubbläser abstellen und sicherstellen, dass niemand
im Gefahrenbereich ist.
Die angebrachten Warn- und Hinweisschilder geben wichtige Hinweise für den gefahrlosen
Betrieb. Die Beachtung dient Ihrer Sicherheit!
Zum Transport auf Kraftfahrzeugen oder Anhängern sowie außerhalb der zu bearbeitenden
Fläche ist das Anbaugerät abzuschalten!
Vorsicht bei drehenden und oszillierenden Werkzeugen – Sicherheitsabstand einhalten!
Vorsicht bei nachlaufenden Maschinenteilen. Vor Arbeiten an diesen abwarten, bis sie ganz
stillstehen!
An getriebenen Teilen befinden sich Quetsch- und Scherstellen!
Fahrverhalten, Lenk- und ggf. Bremsfähigkeit sowie Kippverhalten werden durch angebaute
oder angehängte Geräte und Beladung beeinflusst. Die Arbeitsgeschwindigkeit ist den jeweili-
gen Verhältnissen anzupassen.
Eigenmächtige Umbauten gefährden die Betriebssicherheit der Maschine und sind verboten!
Vor jeder Inbetriebnahme die Maschine auf Betriebssicherheit prüfen!
Niemals Schutzvorrichtungen entfernen oder verändern!
Niemals zur Reparatur oder Kontrolle unter das nicht gesicherte Gerät begeben!
1.3.2 Arbeits- und Gefahrenbereich
Der Benutzer ist gegenüber Dritten im Arbeitsbereich verantwortlich!
Der Aufenthalt im Gefahrenbereich der Maschine ist verboten! Verweisen Sie alle Personen
aus dem Gefahrenbereich. Gefahrenbereich: 25 m Umkreis
Der Bediener muss darauf achten, dass während der Arbeit keine Personen und Tiere näher
als 25 m an die Ausblasöffnung heran kommen. Ein frühzeitiges ausschalten des Laubbläsers
ist umgehend erforderlich, wenn Personen oder Tiere diesen Gefahrenbereich betreten.
Vor dem Einschalten des Anbaugerätes und dem Anfahren, den Nahbereich kontrollieren.
Achten Sie vor allem auf Kinder und Tiere. Auf ausreichende Sicht achten!
Vor Arbeitsbeginn sind Fremdkörper von der zu bearbeitenden Fläche zu entfernen. Bei der
Arbeit auf weitere Fremdkörper achten und diese rechtzeitig beseitigen.
Bei Arbeiten in eingefassten Flächen muss der Sicherheitsabstand zur Umrandung
eingehalten werden, um die Maschine und Werkzeuge nicht zu beschädigen.
Bei Arbeiten in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Straßen und Wegen darf der Luftstrom
nicht in Richtung dieser gerichtet werden, um die Verletzungsgefahr für Dritte durch im
Luftstrom befindliche Gegenstände zu minimieren.
Mit dem Laubblasgerät niemals entgegen der Windrichtung arbeiten. Da sonst Gegenstände
unkontrolliert wegkatapultiert werden und Personen, Tiere oder den Bediener treffen könnten.
Bei Arbeiten an öffentlichen Straßen und Plätzen oder in unmittelbarer Nähe sind Hinweis- und
Gefahrenschilder aufzustellen, um Dritte auf sich aufmerksam zu machen.
Aufgrund der Verletzungsgefahr durch katapultierte Gegenständen sind Schutzbrillen
erforderlich. Zugelassene Schutzbrillen sind in diesem Fall diejenigen, die die Norm ANSI
Z87.1 für die USA bzw. EN 166 für EU-Länder erfüllen.
Aufgrund des erhöhten Geräuschpegels ist während des Betriebes ein Gehörschutz
erforderlich.
1.3.3 Vor Arbeitsbeginn
Machen Sie sich vor Arbeitsbeginn mit allen Einrichtungen und Betätigungselementen, sowie
mit deren Funktion vertraut und vergewissern Sie sich, dass alle Schutzeinrichtungen
ordnungsgemäß angebaut und in Schutzstellung sind. Während des Arbeitseinsatzes ist es
dazu zu spät!
Vor jeder Inbetriebnahme die Maschine auf Betriebssicherheit prüfen!
Überprüfen Sie vor jedem Einsatz den festen Sitz der Gelenkwelle auf dem Antriebsstummel
am Trägerfahrzeug sowie am Laubbläser.
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