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SEMPRE 727354 Bedienungsanleitung Seite 27

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Herstellern bzw. Vertreibern eingerichteten Sammelstellen unentgeltlich abgeben.
Bitte geben Sie das Altgerät in Ihrer Hofer-Filiale zurück.
Rücknahmepflichtig sind Händler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m
für Elektro- und Elektronikgeräte. Das Gleiche gilt für Lebensmittelhändler mit einer
Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m
im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte anbieten. Ebenso rücknahmepflichtig sind
Fernabsatzhändler mit einer Lagerfläche von mindestens 400 m
Elektronikgeräte oder einer Gesamtlagerfläche von mindestens 800 m
haben Vertreiber die Pflicht, die unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten durch
geeignete Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu gewährleisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen Abgabe eines Altgeräts
bei einem rücknahmepflichtigen Vertreiber, wenn sie ein gleichwertiges Neugerät
mit einer im Wesentlichen gleichen Funktion erwerben. Diese Möglichkeit besteht
auch bei Lieferungen an einen privaten Haushalt. Im Fernabsatzhandel beschränkt
sich die Möglichkeit einer unentgeltlichen Abholung bei Erwerb eines Neugeräts
auf Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte und Großgeräte, die mindestens eine
Außenkante mit einer Länge von mehr als 50 cm besitzen. Der Vertreiber hat den
Verbraucher bei Abschluss des Kaufvertrags bezüglich einer entsprechenden Rück-
gabeabsicht zu befragen. Abgesehen davon können Verbraucher bis zu drei Altge-
räte einer Geräteart bei einer Sammelstelle eines Vertreibers unentgeltlich abgeben,
ohne dass dies an den Erwerb eines Neugeräts geknüpft ist. Allerdings dürfen die
Kantenlängen der jeweiligen Geräte 25 cm nicht überschreiten.
Elektro- und Elektronikgeräte der Informations- und Kommunikationstechnik, wie zum
Beispiel Computer oder Smartphones, enthalten häufig personenbezogene Daten. Ver-
braucher sind selbst dafür verantwortlich, diese vor der Abgabe der Geräte zu löschen.
Verbraucher sind dazu angehalten, Maßnahmen zur Abfallvermeidung zu ergreifen.
In Bezug auf Elektro- und Elektronikgeräte sind das eine Verlängerung ihrer Lebens-
dauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger
gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung.
Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll!
Das nebenstehende Symbol bedeutet, dass Batterien und Akkus nicht
zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, alle Batterien und Akkus, egal,
ob sie Schadstoffe*) enthalten oder nicht, bei einer Sammelstelle ihrer Gemeinde/
ihres Stadtteils oder im Handel abzugeben, damit sie einer umweltschonenden Ent-
sorgung sowie einer Wiedergewinnung von wertvollen Rohstoffen wie z. B. Kobalt,
Nickel oder Kupfer zugeführt werden können.
, sofern sie dauerhaft oder mehrmals
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für Elektro- und
. Generell
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