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Motorola Atrix MB860 Bedienungsanleitung Seite 75

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Motorola übernimmt keinerlei Haftung für Probleme oder Schäden durch nicht von
Motorola vertriebene Zusatzgeräte, die an das Produkt angeschlossen oder
zusammen mit dem Produkt verwendet werden. Ebenso übernimmt Motorola keine
Garantie für den störungsfreien Betrieb von Motorola Geräten in Verbindung mit
Zusatzgeräten. Derartige Zusatzgeräte werden ausdrücklich von dieser Garantie
ausgeschlossen.
Soweit das Produkt in Verbindung mit nicht von Motorola gelieferten Zusatz- bzw.
Peripheriegeräten verwendet wird, garantiert Motorola nicht den störungsfreien
Betrieb der aus Produkt und Peripherieeinrichtung bestehenden Gerätekombination
und erkennt keine Garantieansprüche in Fällen an, in denen das Produkt im Rahmen
einer solchen Gerätekombination genutzt wird und Motorola die Mängelfreiheit des
Produktes feststellt. Motorola schließt ausdrücklich jede Haftung für Schäden an
Motorola Geräten und für sonstige Schäden aus, die in irgendeiner Weise durch die
Verwendung des Personal Communicator, der Zubehörteile, Software Applikationen
und Peripheriegeräte (insbesondere Akkus, Ladegeräte, Adapter, Netzteile etc.)
verursacht werden, wenn diese Zubehörteile, Software Applikationen bzw.
Peripheriegeräte nicht von Motorola hergestellt und geliefert wurden.
GARANTIEAUSSCHLUSS
Diese Garantie gilt nicht für Fehler durch Beschädigung, Missbrauch,
unsachgemäße Handhabung, Versäumnis oder mangelnde Sorgfalt und gleichfalls
nicht für Fehler auf Grund von Änderungen oder Reparaturen durch nicht autorisierte
Personen.
Die Garantie für dieses Produkt ist insbesondere ausgeschlossen bei:
1
Fehlern oder Beschädigungen, die durch unsachgemäße, ungewöhnliche oder
nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Produktes verursacht worden sind.
2
Fehlern oder Beschädigungen, die auf Missbrauch, Zugang zu inkompatiblen
Quellen, Unfall oder Versäumnis zurückzuführen sind.
3
Fehlern oder Beschädigungen aufgrund unsachgemäßen Betriebs oder Testens,
unkorrekter Wartung, Installation, Anpassung, Verwendung unerlaubter
Software Applikationen oder Modifikationen.
4
Bruch oder Beschädigung der Antenne, sofern dies nicht direkt auf Material-
oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen ist.
5
Produkten, die nicht von Motorola so zerlegt oder repariert worden sind, dass
der Betrieb des Produktes oder eine angemessene Untersuchung und
Überprüfung zur Feststellung des Garantieanspruches unmöglich ist.
6
Fehlern oder Beschädigungen im Zusammenhang mit Reichweite,
Netzabdeckung, Verfügbarkeit, Dienstgüte oder Betrieb des Funknetzes durch
den Mobilfunkbetreiber.
7
Fehlern oder Beschädigungen wegen Feuchtigkeit, Eindringen von
Flüssigkeiten, extremer Feuchtigkeit, Schweiß oder anderen Arten von
Feuchtigkeit, Sand, Nahrungsmitteln, Schmutz oder ähnlichen Substanzen
aufgrund unzureichender Sicherung der Schutzelemente des Produkts und/oder
aufgrund der Tatsache, dass die Produkte entsprechenden Nenn- oder
Grenzwerte überschreitenden Bedingungen ausgesetzt wurden.
8
Überdehnung der Spiralkabel oder Bruch der Verbindungsstecker an den
Steuergeräten des Produktes.
9
Plastikgehäusen oder sonstigen Außenflächen, die durch normale Benutzung
verkratzt oder beschädigt sind.
10 Lederhüllen (die einer gesonderten Herstellergarantie unterliegen).
11 Produkten, die über einen beschränkten Zeitraum gemietet sind.
12 Periodische Wartungs- und Reparaturarbeiten oder Austausch von Teilen
wegen Verschleiß.
Hinweis: Die Lebensdauer des wiederaufladbaren Akkus Ihres Personal
Communicator sowie Sprech- und Standby-Zeiten hängen von den örtlichen
Empfangsbedingungen und Netzwerk-Konfigurationen ab. In den Spezifikationen für
Ihren Motorola Personal Communicator als Verbrauchsgut ist angegeben, dass Sie
in den ersten 6 Monaten ab Kaufdatum mit der optimalen Leistungsfähigkeit des
Gerätes rechnen können und dass der Akku bis zu zweihundert (200) Mal aufgeladen
werden kann (Zeitraum der optimalen Leistung).
Die Garantieleistung für wiederaufladbare Motorola Akkus erlischt, a) wenn die
Akkus mit anderen als den von Motorola für die Ladung der betreffenden Akkus als
geeignet anerkannten Geräten aufgeladen werden, b) die Versiegelungen der Akkus
zerbrochen oder beschädigt sind, c) die Akkus in einem anderen Gerät oder zu einem
anderen Zweck als in dem bestimmungsgemäßen Mobiltelefon verwendet worden
sind.
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