Herunterladen Diese Seite drucken

OERTLI PK 260+OBC Technische Anleitung Seite 4

Öl-/gasheizkessel

Werbung

Die Aufstellung und Installation muss durch Fachpersonal
erfolgen. Der einwandfreie Betrieb des Geräts hängt von
der strikten Einhaltung dieser Anleitung ab.
1 Bestimmungen für Frankreich
Konformitätsbescheinigung
Betrifft ausschließlich die Heizkessel PK 260 / PK 260 + OBC,
die mit einem Gasgebläse-Brenner ausgestattet sind:
Durch Anwendung von Artikel 25 des erweiterten Erlasses vom
02.08.1977, und Artikel 1 des erweiterten Erlasses vom 25.02.1999
muss der Installateur Konformitätszeugnisse ausstellen, die von den
mit der Aufsicht über Bau und Sicherheit von Gasanlagen
beauftragten Behörden bestätigt wurden:
- Unterschiedliche Modelle (Modelle 1, 2 oder 3) bei der Aufstellung
einer neuen Gasanlage,
- "Modell 4", insbesondere nach Austausch eines Heizkessels durch
einen neuen.
Installations- und Wartungsvorschriften:
Die Installation und die Wartung des Geräts müssen von einer
qualifizierten Fachfirma unter Einhaltung der geltenden Richtlinien
und Normen ausgeführt werden. Hierzu zählen insbesondere:
- Geänderte Richtlinie vom 2. August 1977
Für Anlagen zur Verbrennung von Gas und verflüssigten
Kohlenwasserstoffen in Wohngebäuden und deren Nebenräumen
geltende Technische Richtlinien und Sicherheitsrichtlinien.
2 Bestimmungen für sonstige Länder
Die Installation und die Wartung des Geräts müssen durch
Fachpersonal
unter
Einhaltung
Bestimmungen ausgeführt werden.
4
Wohngebäude
der
geltenden
Allgemeine Angaben
- Norm DTU P 45-204
Gasanlagen (früher DTU Nr. 61-1 - Gasanlagen - April 1982 + Zusatz
Nr. 1 Juli 1984).
- Gesundheitsvorschrift der Departements
Für an das Stromnetz angeschlossene Geräte:
- Norm NF C 15-100 - Elektrische Niederspannungsanlagen -
Vorschriften.
Öffentliche Gebäude (Installationsvorschriften)
Die Installation und die Wartung des Geräts müssen unter Einhaltung
der geltenden Richtlinien und Normen ausgeführt werden. Hierzu
zählen insbesondere:
Sicherheitsvorschriften für Brandschutz und Fluchtwege in
öffentlichen Gebäuden:
Allgemeine Vorschriften:
- Für alle Geräte: Artikel GZ - Installationen für die Verbrennung von
Gas und verflüssigten Kohlenwasserstoffen.
- Danach entsprechend der Verwendung: Artikel CH - Heizung,
Belüftung, Kühlung, Klimaanlagen und Erzeugung von Dampf und
Warmwasser/Brauchwasser.
Besondere Vorschriften für alle Arten von öffentlichen
Gebäuden (Krankenhäuser, Geschäfte etc ...).
nationalen
PK 260 - PK 260 + OBC
13/04/06 - 300008233-001-A

Werbung

loading

Diese Anleitung auch für:

Pk 260