2.3.1 Schutz vor Laserstrahlung
Folgende Strahlungsarten können gefährlich sein:
Laserstrahlung
Direkte oder indirekte Laserstrahlung ist unsichtbar und ohne Schutzmaßnahmen schädlich für
Augen und Haut:
· Direkte Laserstrahlung
Dies ist der unsichtbare Laserstrahl, der aus dem Laserobjektiv austritt und auf dem Werkstück
auftrifft.
· Indirekte Laserstrahlung
Dies ist die vom Werkstück oder Werkzeug reflektierte und in mehrere Richtungen gestreute
Laserstrahlung. Besonders Gegenstände mit spiegelnden, blanken Oberflächen können die
Laserstrahlung umlenken oder streuen, so dass auch in größerer Entfernung vom Schweiß-
punkt noch eine gewisse lokale Gefahr für Augen und Haut besteht.
Sekundärstrahlung
Wie der Lichtbogen beim konventionellen Schweißen erzeugt auch der Laserstrahl beim Auf-
treffen auf das Werkstück sehr hohe Temperaturen. Dies führt während der Laserbearbeitung
zu einem grellen Aufleuchten, der sogenannten „Plasmafackel". Dabei wird die Sekundär-
strahlung erzeugt, die aus UV-Strahlung und Blaulicht besteht. Die Sekundärstrahlung kann
die Netzhaut des Auges schädigen. Dies kann zu Sehstörungen („Verblitzen" der Augen) bis
hin zu Erblindung führen.
· UV-Strahlung
UV-Strahlung ist unsichtbar und ohne Schutzmaßnahmen schädlich für Haut und Augen. Das Ausmaß der
Schädigung hängt von der Dauer und der Intensität der Strahlung ab, d.h. je länger und näher sich die Haut bei
der Plasmafackel befindet, desto mehr Schutz ist nötig.
· Blaulicht
Dies ist das sichtbare, grelle blaue Licht der Plasmafackel. Blaulicht ist ohne Schutzmaßnahmen schädlich für die
Augen.
Schutz der Augen
Das Lasersystem erfüllt durch seine geschlossene Arbeitskammer bei be-stimmungsgemäßer Verwendung alle
Bedingungen für den vollen Augenschutz. Bei geschlossener Arbeitskammer muss deshalb keine Laserschutzbrille
getragen werden.
Siehe auch:
Laserschutzmaßnahmen des Betreibers auf Seite 10.
Schutz der Haut
Der Schutz der Haut vor Laserstrahlung und Sekundärstrahlung kann prozessbedingt nicht gänzlich durch das
Lasersystem gewährleistet werden, da sich die Hände beim manuellen Laserschweißen im Gefahrenbereich be-
finden müssen.
Nach dem aktuellen Stand der Technik sind weder geeignete technische Schutzfunktionen noch persönliche
Schutzausrüstung auf dem Markt verfügbar, um die Hände bei der manuellen Laserbearbeitung ausreichend
gegen die direkte bzw. spiegelnd reflektierte Laserstrahlung zu schützen. Ein versehentlicher Griff in den Laser-
strahl kann unter Umständen zu irreparablen Hautverbrennungen führen.
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