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Lexmark Genesis S815 Benutzerhandbuch Seite 195

Inhaltsverzeichnis

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Eigentumshinweise des ursprünglichen Softwareprogramms. Sie dürfen das Softwareprogramm nicht auf
öffentliche oder verteilte Netzwerke kopieren.
c
Rechtsvorbehalt. Das Softwareprogramm, einschließlich aller Schriftarten, ist urheberrechtlich geschützt
und befindet sich im Eigentum von Lexmark International, Inc. bzw. dessen Lieferanten. Lexmark behält sich
alle Rechte vor, die nicht ausdrücklich in dieser Lizenzvereinbarung gewährt werden.
d
Freeware. Ungeachtet der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung erhalten Sie eine
Lizenz für die Teile des Softwareprogramms oder das gesamte Softwareprogramm, die unter öffentlicher
Lizenz von Drittanbietern ("Freeware") bereitgestellt werden. Die erhaltene Lizenz unterliegt den
Bestimmungen und Bedingungen der mit der Freeware gelieferten Softwarelizenzvereinbarung, ob in Form
einer eigenständigen Vereinbarung, einer gepackten Lizenz oder einer elektronischen Lizenzvereinbarung
beim Herunterladen. Ihre Verwendung der Freeware wird gänzlich durch die Bestimmungen und
Bedingungen einer derartigen Lizenz geregelt.
6
ÜBERTRAGUNG. Sie dürfen das Softwareprogramm an einen anderen Endbenutzer übertragen. Bei einer
Übertragung müssen alle Softwarekomponenten, Medien, gedruckten Materialien und diese Lizenzvereinbarung
oder deren Komponenten enthalten sein. Bei der Übertragung darf es sich nicht um eine indirekte Übertragung
handeln, wie z. B. eine Kommission. Vor der Übertragung muss der Endbenutzer, der das übertragene
Softwareprogramm erhält, allen Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung zustimmen. Nach der Übertragung
des Softwareprogramms wird Ihre Lizenz automatisch gekündigt. Sie dürfen das Softwareprogramm lediglich
im in dieser Lizenzvereinbarung vereinbarten Umfang vermieten, unterlizenzieren oder zuweisen.
Zuwiderhandlungen sind nicht rechtswirksam.
7
UPGRADES. Sie müssen eine Lizenz für das ursprüngliche Softwareprogramm besitzen, das von Lexmark für die
Aktualisierung festgelegt wurde, um ein als Aktualisierung festgelegtes Softwareprogramm zu verwenden. Nach
der Aktualisierung dürfen Sie das ursprüngliche Softwareprogramm nicht mehr verwenden, das die Grundlage
für die Aktualisierung darstellte.
8
EINSCHRÄNKUNGEN IM HINBLICK AUF REVERSE-ENGINEERING. Sie dürfen das Softwareprogramm nicht
bearbeiten, entschlüsseln, verändern, rekonstruieren, disassemblieren, neu kompilieren oder anderweitig
übersetzen außer in dem ausdrücklich durch geltendes Gesetz erlaubten Umfang zum Zweck der
Interoperabilität, Fehlerkorrektur und Sicherheitsüberprüfung. Falls Sie die Rechte dazu besitzen, müssen Sie
Lexmark schriftlich über jeden Versuch einer Rekonstruktion, einer Disassemblierung oder neuen Kompilierung
informieren. Sie dürfen das Softwareprogramm nur entschlüsseln, wenn es für die rechtmäßige Verwendung des
Softwareprogramms erforderlich ist.
9
ZUSÄTZLICHE SOFTWARE. Sofern Lexmark keine speziellen Bestimmungen im Rahmen von Aktualisierungen
oder Ergänzungen bereitstellt, gilt diese Lizenzvereinbarung für Aktualisierungen oder Ergänzungen zum
ursprünglichen Softwareprogramm von Lexmark.
10
LAUFZEIT. Diese Lizenzvereinbarung ist gültig, solange sie nicht gekündigt oder abgelehnt wird. Sie dürfen diese
Lizenz jederzeit ablehnen oder kündigen, indem Sie alle Kopien dieses Softwareprogramms sowie alle
Modifizierungen, Dokumentationen und zusammengefügte Bestandteile in jeglicher Form oder wie anderweitig
hierin beschrieben zerstören. Lexmark darf die Lizenz kündigen, falls Sie Bestimmungen dieser
Lizenzvereinbarung nicht einhalten. Bei einer derartigen Kündigung stimmen Sie zu, alle Kopien des
Softwareprogramms mit allen Modifizierungen, Dokumentationen und zusammengefügten Bestandteilen in
jeglicher Form zu zerstören.
11
STEUERN. Sie stimmen zu, dass Sie für die Bezahlung sämtlicher Steuern verantwortlich sind einschließlich, aber
nicht beschränkt auf sämtliche Steuern auf Waren, Dienstleistungen und persönliches Eigentum, die aus dieser
Vereinbarung oder der Verwendung dieses Softwareprogramms resultieren.
12
KLAGEVERJÄHRUNG. Eine sich aus dieser Vereinbarung ergebende Klage muss von beiden Parteien innerhalb
von zwei Jahren nach Klagegrund eingereicht werden, sofern dies nicht nach geltendem Recht anders geregelt
ist.
Hinweise
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Diese Anleitung auch für:

Genesis s800 serie

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