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Zertifikate Und Zulassungen; Ce-Zeichen; Rohs; Rcm Kennzeichnung - Endress+Hauser Ceraphant PTC31B Technische Information

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Inhaltsverzeichnis

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CE-Zeichen

RoHS

RCM Kennzeichnung

Druckgeräterichtlinie
2014/68/EU (DGRL)
42

Zertifikate und Zulassungen

Das Gerät erfüllt die gesetzlichen Anforderungen der zutreffenden EG-Richtlinien. Endress+Hauser
bestätigt die erfolgreiche Prüfung des Gerätes mit der Anbringung des CE-Zeichens.
Das Messsystem entspricht den Stoffbeschränkungen der Richtlinie zur Beschränkung der Verwen-
dung bestimmter gefährlicher Stoffe 2011/65/EU (RoHS 2).
Das ausgelieferte Produkt oder Messsystem entspricht den ACMA (Australian Communications and
Media Authority) Regelungen für Netzwerkintegrität, Leistungsmerkmale sowie Gesundheits- und
Sicherheitsanforderungen. Insbesondere werden die Vorgaben der elektromagnetischen Verträglich-
keit eingehalten. Die Produkte sind mit der RCM Kennzeichnung auf dem Typenschild versehen.
Druckgeräte mit zulässigem Druck ≤ 200 bar (2 900 psi)
Druckgeräte (maximal zulässiger Druck PS ≤ 200 bar (2 900 psi)) können nach der Druckgerätericht-
linie 2014/68/EU als druckhaltende Ausrüstungsteile eingestuft werden. Wenn der maximal zuläs-
sige Druck ≤ 200 bar (2 900 psi) und das druckhaltende Volumen des Druckgerätes ≤ 0,1 l betragen,
so unterliegt das Druckgerät der Druckgeräterichtlinie (siehe Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU,
Art.4, Absatz 3). Die Druckgeräterichtlinie beschreibt lediglich, dass das Druckgerät entsprechend
der "guten Ingenieurspraxis in einem der Mitgliedsländer" entworfen und gefertigt werden muss.
Begründung:
• Druckgeräterichtlinie DGRL (PED) 2014/68/EU, Artikel 4, Absatz 3
• Pressure equipment directive 2014/68/EU, Commission´s Working Group "Pressure", Guideline
A-05 + A-06
Anmerkung:
Für Druckgeräte, die Teil einer Sicherheitseinrichtung zum Schutz einer Rohrleitung oder eines
Behälters gegen Überschreitung der zulässigen Grenzen sind (Ausrüstungsteil mit Sicherheitsfunk-
tion entsprechend Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU Art. 2, Abs. 4), ist eine gesonderte Betrach-
tung vorzunehmen.
Druckgeräte mit zulässigem Druck > 200 bar (2 900 psi)
Druckgeräte, die für den Einsatz in beliebigen Messmedien vorgesehen sind, mit einem druckhalten-
den Volumen von < 0,1 l und einem max. zulässigen Druck PS > 200 bar (2 900 psi) müssen entspre-
chend der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU die grundlegenden Sicherheitsanforderungen des
Anhang I erfüllen. Laut Artikel 13 müssen die Druckgeräte entsprechend Anhang II in Kategorien
eingestuft werden. Unter Berücksichtigung des oben angegebenen geringen Volumens können die
Druckgeräte in die Kategorie I eingruppiert werden. Sie müssen dann ein CE-Zeichen erhalten.
Begründung:
• Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU, Artikel 13, Anhang II
• Pressure equipment directive 2014/68/EU, Commission´s Working Group "Pressure", Guideline
A-05
Anmerkung:
Für Druckgeräte, die Teil einer Sicherheitseinrichtung zum Schutz einer Rohrleitung oder eines
Behälters gegen Überschreitung der zulässigen Grenzen sind (Ausrüstungsteil mit Sicherheitsfunk-
tion entsprechend Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU, Art. 2, Abs. 4), ist eine gesonderte Betrach-
tung vorzunehmen.
Zusätzlich gilt:
PTP31B mit Einschraubgewinde und innenliegender Prozessmembrane PN > 200 :
Ceraphant PTC31B, PTP31B
A0029561
Endress+Hauser

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Diese Anleitung auch für:

Ceraphant ptp31b

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