2 Sicherheit
2.7 Sicherheitshinweise für Wartung, Inspektion und Montage
▪ Umbauarbeiten oder Veränderungen der Armatur sind nur nach Zustimmung des
Herstellers zulässig.
▪ Ausschließlich Originalteile oder vom Hersteller genehmigte Teile/ Komponenten
verwenden. Die Verwendung anderer Teile/ Komponenten kann die Haftung für
die daraus entstehenden Folgen aufheben.
▪ Der Betreiber sorgt dafür, dass Wartung, Inspektion und Montage von
autorisiertem und qualifiziertem Fachpersonal ausgeführt werden, welches sich
durch eingehendes Studium der Betriebsanleitung ausreichend informiert.
▪ Arbeiten an der Armatur nur im Stillstand ausführen.
▪ Das Armaturengehäuse muss Umgebungstemperatur angenommen haben.
▪ Das Armaturengehäuse muss drucklos und entleert sein.
▪ Die in der Betriebsanleitung beschriebene Vorgehensweise zur
Außerbetriebnahme der Armatur unbedingt einhalten.
(ð Kapitel 6.4.1, Seite 18)
▪ Armaturen, die gesundheitsgefährdende Medien fördern, dekontaminieren.
▪ Das Armaturengehäuse und den Gehäusedeckel vor Schlägen schützen.
▪ Sicherheitseinrichtungen und Schutzeinrichtungen unmittelbar nach Abschluss
der Arbeiten wieder anbringen und in Funktion setzen. Vor
Wiederinbetriebnahme die aufgeführten Punkte für die Inbetriebnahme
beachten.
2.8 Unzulässige Betriebsweisen
▪ Die Armatur wird außerhalb der in der Betriebsanleitung angegebenen
Grenzwerte betrieben.
▪ Die Armatur wird außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung eingesetzt.
(ð Kapitel 2.2, Seite 7)
BOA-RPL/RPL F-F / BOA-RFV
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