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Auslegung; Wärmerückgewinnung; Frostschutz; Bestimmungsgemäße Verwendung - Viessmann VITOVENT 100-D H40E B55 Planungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise
(Fortsetzung)
4.14 Wärmerückgewinnung
Die Lüftungsgeräte wechseln im Intervall von 50 bis 70 Sekunden
die Richtung. Dabei wird wechselweise warme Abluft und kalte
Außenluft über den eingebauten Keramikwärmespeicher zur Wär-
merückgewinnung geführt. Die gespeicherte Wärmeenergie aus der
Abluft wird dabei der frischen Zuluft wieder zugeführt.

4.15 Frostschutz

Bei Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung kühlt sich die Abluft
im Wärmetauscher ab. Dadurch entsteht Kondenswasser. Bei niedri-
gen Außentemperaturen kann dieses Kondenswasser am Wärme-
tauscher einfrieren. Während der Vereisung kann ein Volumenstrom-
ungleichgewicht im Wohnraum entstehen.
4.16 Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Gerät darf bestimmungsgemäß nur in Lüftungssystemen gemäß
DIN 1946-6 unter Berücksichtigung der zugehörigen Montage-, Ser-
vice- und Bedienungsanleitungen installiert und betrieben werden.
Es ist ausschließlich für die kontrollierte Wohnungslüftung vorgese-
hen.
Die bestimmungsgemäße Verwendung setzt voraus, dass eine orts-
feste Installation in Verbindung mit anlagenspezifisch zugelassenen
Komponenten vorgenommen wurde.
Die gewerbliche oder industrielle Verwendung zu einem anderen
Zweck als zur Wohnungslüftung gilt als nicht bestimmungsgemäß.

Auslegung

5.1 Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen
Lüftungstechnische Anlagen werden nach DIN 1946-6 berechnet.
Für neu zu errichtende oder zu modernisierende Gebäude mit lüf-
tungstechnisch relevanten Änderungen muss ein Lüftungskonzept
erstellt werden. Das Lüftungskonzept umfasst die Feststellung der
Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen und die Aus-
wahl des Lüftungssystems. Dabei sind bauphysikalische, lüftungs-
und gebäudetechnische sowie auch hygienische Gesichtspunkte zu
beachten.
Eine Instandsetzung/Modernisierung eines bestehenden Gebäudes
ist dann lüftungstechnisch relevant, falls ausgehend von einem für
den Gebäudebestand anzusetzenden n
Maßnahmen durchgeführt werden:
■ In einem Mehrfamilienhaus werden mehr als 1/3 der vorhandenen
Fenster ausgetauscht.
■ In einem Einfamilienhaus werden mehr als 1/3 der vorhandenen
Fenster ausgetauscht oder mehr als 1/3 der Dachfläche abgedich-
tet.
5.2 Schallschutz lüftungstechnischer Anlagen
Für die Auslegung von Lüftungsgeräten mit nicht störendem Dauer-
geräusch gelten gemäß DIN 4109/A1:2001-01 folgende Richtwerte
für den Schalldruckpegel in Wohn- und Schlafräumen:
■ Nachts: 25 dB(A) + 5 dB(A)
■ Tagsüber: 30 dB(A) + 5 dB(A)
VITOVENT 100-D
-Wert von 4,5 h
-1
folgende
50
■ Während eines Intervalls kommt es durch Abkühlung des Wärme-
tauschers zu einem Temperaturabfall der Zulufttemperatur.
■ Zum Ende des Intervalls sind daher deutliche Temperaturabwei-
chungen zur Raumluft zu erwarten.
■ Lüftungsgeräte außerhalb von sensiblen Bereichen (Aufenthalts-
bereich) platzieren.
Darüber hinausgehende Verwendung ist vom Hersteller fallweise
freizugeben.
Fehlgebrauch des Geräts bzw. unsachgemäße Bedienung (z. B.
durch Öffnen des Geräts durch den Anlagenbetreiber) ist untersagt
und führt zum Haftungsausschluss. Fehlgebrauch liegt auch vor,
wenn Komponenten des Lüftungssystems in ihrer bestimmungsge-
mäßen Funktion verändert werden.
Hinweis
Das Gerät ist ausschließlich für den häuslichen Gebrauch vorgese-
hen, d. h. auch nicht eingewiesene Personen können das Gerät
sicher bedienen.
Falls zusätzlich erhöhte Anforderungen an Energieeffizienz, Hygiene
oder Schall gestellt werden, ist eine lüftungstechnische Maßnahme
immer in Betracht zu ziehen.
Diese Richtwerte beziehen sich auf die typischen Aufenthaltsberei-
che.
Falls Lüftungsgeräte abweichend von diesen Richtwerten ausgelegt
werden sollen, ist dies zuvor mit Anlagenbetreiber abstimmen.
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VIESMANN
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