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Sicherheit; Grundlegende Sicherheitshinweise; Einsatzbereich Und Bestimmungsgemäße Verwendung; Nicht Bestimmungsgemäße Verwendung - R. Beck Maschinenbau EXAKT MES Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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4 Sicherheit

4.1

Grundlegende Sicherheitshinweise

Rollenbahnen können bei unsachgemäßem Gebrauch Gefahren hervorrufen. Beachten Sie deshalb die in diesem
Kapitel aufgeführten Sicherheitshinweise und die Unfallverhütungsvorschriften Ihrer Berufsgenossenschaft!
Für Schäden und Betriebsstörungen, die auf Nichtbeachtung der Betriebsanleitung zurückzu-
führen sind, übernimmt der Hersteller keine Haftung.
4.2
Einsatzbereich und bestimmungsgemäße Verwendung
Die Rollenbahnen der Baureihe EXAKT sind mit ihrer Konformität zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG als techni-
sche Hilfsmittel für betrieblich-gewerbliche Einsatzmöglichkeiten geeignet.
Eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung kann zur Gefährdung von Personen und zu
einem Defekt oder einer Beschädigung der Rollenbahn führen.
Die Rollenbahn ist primär für den Betrieb in überdachten Innenräumen vorgesehen.
Die Rollenbahn ist für das Anschlagen und Befördern von Werkstücken geeignet, um sie in eine bestimmte
Position zur Bearbeitungsmaschine zu bringen.
Arbeiten an der Rollenbahn dürfen nur an ausreichend beleuchteten Arbeitsplätzen ausgeführt werden.
Die maximale Traglast (siehe  5 „Technische Daten") der Rollenbahn darf nicht überschritten werden.
Die Rollenbahn darf nur auf horizontalen Böden betrieben werden.
Die Rollenbahn ist nicht für das Bewegen und Befördern von Personen bestimmt.
Die Rollenbahn darf nicht in explosionsgefährdeten Arbeitsbereichen betrieben werden.
Jeder darüberhinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestimmungsgemäß und ist verboten.
4.3
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung liegt vor, wenn die Rollenbahn anders verwendet wird, als es in
dieser Betriebsanleitung und im Abschnitt  4.2 vorgeschrieben ist, z. B.
Einsatz und Verwendung zu privaten bzw. nicht-gewerblichen Zwecken
Gebrauch unter Missachtung der Vorschriften der Betriebsanleitung
Gebrauch nach eigenmächtigen Umbauten oder Veränderungen
Überschreitung der maximal zulässigen Traglast (siehe  5 „Technische Daten")
Nichteinhaltung der zulässigen Werkstückabmessungen
Befördern von Personen oder Betreten der Rollenbahn
Schieben oder Ziehen von Werkstücken
Bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung der Rollenbahn sind jegliche Gewährleistungs-, Haftungs- und sons-
tigen Schadenersatzansprüche des Betreibers gegen den Hersteller ausgeschlossen!
BA_BM_EXAKT-MES_DE_25-23.docx
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